30. April 2018 – Dorian Brock

Teilnahmebedingungen für die Höreraktion "Euer Abiball mit 89.0 RTL"

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms 89.0 RTL, seiner Internetpräsentation www.89.0RTL.de sowie der weiteren programmbegleitenden Angebote, insbesondere der 89.0 RTL App führt der Veranstalter die Höreraktion „Euer Abiball mit 89.0 RTL " durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

 

1.            Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).

2.            Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab vollendetem 16. Lebensjahr, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist, für ein Gymnasium im Sendegebiet des Radioprogramms 89.0 RTL, an dem am 15.06.2018 oder 16.06.2018 ein Abiball stattfindet. Als Sendegebiet gelten für diese Höreraktion die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen. Minderjährigen unter 16 Jahren ist eine Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.

 

3.            Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Die Teilnahme an der Höreraktion ist unentgeltlich.

 

4.            Anmeldung zur Teilnahme

Teilnahmeberechtigte können sich im Zeitraum von Donnerstag, 03.05.2018, 06:00 Uhr bis Freitag, 01.06.2018, 22:00 Uhr zur Teilnahme an der Höreraktion anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation www.89.0RTL.de

  • ihren Namen und Vornamen,
  • ihre Anschrift,
  • ihre Telefonnummer,
  • den vollständigen Namen des Gymnasiums, für das die Anmeldung erfolgt, eingeben,
  • ein möglichst originelles Bewerbungsvideo verlinken,
  • diesen Teilnahmebedingungen und der Verarbeitung vorgenannter Daten zustimmen,
  • dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Höreraktion erlauben sowie
  • diese Daten an den Veranstalter übermitteln (= Teilnehmer).

Mehrfachanmeldungen für ein Gymnasium sind zulässig.

 

5.            Ablauf der Höreraktion

a)            Der Veranstalter behält sich vor, im Zeitraum von Donnerstag, 03.05.2018 bis Freitag, 01.06.2018 Teilnehmer unter der bei der Anmeldung mitgeteilten Telefonnummer anzurufen, über den geplanten Abiball zu befragen und dieses Telefonat im Radioprogramm 89.0 RTL zu senden und/oder Bewerbungsvideos auf der Internetpräsentation www.89.0RTL.de zu veröffentlichen. Ein Gewinnanspruch wird hierdurch nicht begründet. Der Teilnehmer versichert, über die hierzu erforderlichen Rechte am Video (Urheberrecht) und aller eventuell abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild) zu verfügen und räumt dem Veranstalter insoweit ein einfaches Nutzungsrecht sowie das Recht zur Bearbeitung, insbesondere zur Verbesserung der Darstellung ein. Er stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten infolge der Veröffentlichung des Bewerbungsvideos hergeleitet werden.

b)           Am Montag, 04.06.2018 wählen die Mitarbeiter des Veranstalters Big Nick, Marvin und Tina Wilhelm als Programmdirektorin aus allen fristgerecht eingegangenen Anmeldungen nach freiem Ermessen das nach ihrer Ansicht originellste Bewerbungsvideo aus. Das Gymnasium, für das dieses Bewerbungsvideo eingesandt wurde, kann den ausgelobten Preis gewinnen.

c)            Für den Gewinn ist erforderlich, dass die Schulleitung sowie gegebenenfalls ein anderweitiger Veranstalter des Abiballs nach Absprache mit dem Veranstalter dieser Höreraktion über Ablauf, Versicherung, Sicherheitskonzepte sowie sonstige räumliche und technische Voraussetzungen bis spätestens Dienstag, 05.06.2018, 12:00 Uhr eine schriftliche Zustimmung erteilt (= Gewinner). Geschieht dies nicht, erlischt die Gewinnmöglichkeit. In diesem Fall wird ein weiteres Bewerbungsvideo ausgewählt; Ziffer 5 b) gilt entsprechend. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis ein Gewinner ermittelt ist, wobei der Zeitraum zur Zustimmung nach Satz 1 jeweils mindestens 24 Stunden betragen soll.

d)           Der Gewinner wird am 08.06.2018 im Radioprogramm 89.0 RTL und auf der Internetpräsentation www.89.0RTL.de bekanntgegeben.

 

6.            Ausgelobter Preis

Der Veranstalter wird den Abiball des Gewinners mit einem professionellen DJ, Eintänzern und 89 Flaschen Sekt unterstützen. Das hierfür benötigte Equipment stellt der Veranstalter. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ein Preis wird nicht ausgeschüttet, wenn der anmeldende Teilnehmer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

7.            Ausschluss

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Anschrift oder Telefonnummer berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Ein Widerspruch der Schulleitung oder eines anderweitigen Veranstalters des Abiballs sowie die Verweigerung der schriftlichen Zustimmung nach Ziffer 5 c) Satz 1 bewirken den Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn.

 

8.            Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Teilnehmer willigt mit der Übermittlung personenbezogener Daten nach Ziffer 4 an den Veranstalter (Ziffer 1) in die Erhebung und weitere Verarbeitung dieser Daten ein. Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme an der Höreraktion nicht möglich. Die Daten werden aufgrund der Einwilligung für den Zeitraum der Höreraktion und nach deren Ablauf für die Dauer von bis zu einem weiteren Jahr, im Falle eines Gewinns bis zum Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung der Höreraktion und gegebenenfalls zur Einlösung des Gewinns verwendet. Die Daten können gemäß diesen Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.

 

Der Teilnehmer kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform, z. B. postalisch an 89.0 RTL, Funkhaus Halle, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale) oder per E- Mail an mail@89.0RTL.de gegenüber dem Veranstalter widerrufen, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten, ihre Berichtigung und/oder Löschung verlangen, soweit der Veranstalter nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten. In diesem Fall kann der Teilnehmer einer weiteren Verarbeitung ober Übertragung der Daten widersprechen oder sie einschränken. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung der Daten bleibt zulässig. Mit dem Widerruf der Einwilligung und/oder der Löschung der Daten endet seine weitere Teilnahme an der Höreraktion. Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Clausen- Muradian, Theaterstraße 3, 30159 Hannover. Für Beschwerden, die keine Datenverarbeitung zu ausschließlich eigenen journalistisch- redaktionellen Zwecken betreffen, ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen- Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg als Aufsichtsbehörde zuständig.

 

9.            Veröffentlichung von persönlichen Angaben

Mit der Übermittlung von Daten nach Ziffer 4 an den Veranstalter willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Vorname, seine Anmeldung für das angegebene Gymnasium und (aufgezeichnete) Äußerungen sowie gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Höreraktion durch den Veranstalter im Radioprogramm 89.0 RTL auf der Internetpräsentation www.89.0RTL.de, der 89.0 RTL App sowie den weiteren programmbegleitenden Angeboten auf Instagram, FACEBOOK und Twitter gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht werden können.

 

10.          Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind bzw. für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.

 

11.          Abbruch der Höreraktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Höreraktion abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung der Höreraktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Höreraktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

 

12.          Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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