Ein Überblick über die Lockerungen der Corona-Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzler Scholz haben sich auf Lockerungen geeinigt. Diese sollen bundesweit einheitlich gelten.
Maskenpflicht bleibt bestehen
Weiterhin gelten werden auf jeden Fall sogenannte Basisschutzmaßnahmen. Das heißt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (zum Beispiel im Einzelhandel) und im öffentlichen Nahverkehr, die Abstands- und Hygieneregeln bleiben auch über den 19. März bestehen. In einigen Bereichen wird man auch weiterhin nachweisen müssen, ob man geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Zum Beispiel in Schulen und Kitas könnte eine solche Nachweispflicht gelten.
Lockerungen im privaten Bereich
Die ersten Lockerungen gibt es bei Treffen im privaten Raum geben. Für Geimpfte und Genese gibt es keine Beschränkungen mehr bei privaten Treffen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Für Ungeimpfte bleiben die Beschränkungen bis zum 19. März bestehen.
Im Einzelhandel fällt die 2G Regelung und es wird keine Kontrollen mehr geben. Weiterhin gilt dort aber auch die Maskenpflicht.
Ab dem 4. März gilt in der Gastronomie und Hotellerie wieder 3G. Bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive Sport - gilt ab dann: im Innenbereich eine Auslastung bis zu 60 Prozent der Kapazität und maximal 6000 Zuschauer. Für den Außenbereich: bis 75 Prozent der Höchstkapazität und maximal 25.000 Zuschauer. Für die Zuschauer gilt die 2G-Plus Regelung.
Clubs und Diskotheken können unter 2G-Plus Regeln öffnen.
Steuererleichterungen und Corona-Bonus
Bereits jetzt gelten einige Steuerleichterungen. Viele davon werden verlängert. So bleibt zum Beispiel die Homeoffice-Pauschale bestehen, mit der in der Steuererklärung pro Tag im Homeoffice 5 Euro abgesetzt werden können.
Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben. Diese Prämien bleiben bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei und werden auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet.
Teilimpfpflicht kommt
In den letzten Wochen wurde viel darüber gestritten. Der Bund hatte die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verabschiedet. Einige Bundesländer wollten sie nicht umsetzen und Eilanträge wurden vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Nun haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, "die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen".