Gerichtsurteil

Wichtiges Urteil zu kostenloser Urlaubsstornierung wegen Corona-Gefahr

Das Amtsgericht Frankfurt hat die Rechte von Reisenden gestärkt.

koffer gepäck ferien urlaub reise verreisen © pixaba.jpg

Wenn Urlauber wegen der Corona-Gefahr ihre Reise stornieren, muss der Veranstalter unter Umständen den vollen Preis erstatten, auch wenn es keine offizielle Reisewarnung gibt. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein Mann Anfang März seine geplante Italienreise für den April storniert. Der Veranstalter hatte einen Teil des Preises als Storno-Gebühr einbehalten. Die Begründung: Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.

Die Richter sagen aber: In solchen Fällen ist das nicht nötig, es reicht schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Gesundheitsgefährdung. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung bereits für ganz Italien der Fall gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.



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