Im Detail

Teilnahmebedingungen für die Höreraktion - Die 1.000 Euro Morgenwette

Hier die Teilnahmebedingungen nachlesen!

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms 89.0 RTL sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.89.0RTL.de, der 89.0 RTL App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Höreraktion „89.0 RTL - Die 1.000 Euro Morgenwette" durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme an der Höreraktion erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).

2. Bekanntgaben

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm 89.0 RTL und auf der Internetpräsentation www.89.0RTL.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Die Teilnahme an der Höreraktion ist unentgeltlich.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.

5. Ablauf der Höreraktion

Im Rahmen der Höreraktion sollen dem Veranstalter möglichst originelle Aufgaben gestellt werden, die im Zusammenhang mit der dem Namen des Radioprogramms 89.0 RTL entlehnten Zahl „89“ stehen. Die Präsentation der Aufgabe erfolgt in der Form einer Wette gegen einen Moderator oder ein Moderatorenteam des Radioprogramms 89.0 RTL (nachfolgend: „Wettvorschlag“), wobei ein Wetteinsatz vom Teilnehmer nicht zu erbringen ist. Misslingt der Versuch des Veranstalters, die Aufgabe zu lösen, gewinnt der Teilnehmer.

a) Anmeldung zur Teilnahme

Teilnahmeberechtigte können sich von Montag, 31.08.2020, 08:00 Uhr bis
Dienstag, 06.10.2020, 18:00 Uhr [verlängert bis zum 21.10.2020, 18 Uhr] zur Teilnahme an der Höreraktion anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars in der 89.0 RTL App oder der Internetpräsentation www.89.0RTL.de

  1. ihren Namen und Vornamen,
  2. ihr Geburtsdatum zur Altersverifikation nach Ziffer 4,
  3. ihre Anschrift,
  4. eine Telefonnummer und
  5. einen „Wettvorschlag“ eintragen,
  6. diesen Teilnahmebedingungen zustimmen,
  7. dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dieser Höreraktion erlauben,
  8. die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
  9. diese Daten an den Veranstalter übermitteln (= Teilnehmer).

Die wirksame Teilnahme an der Höreraktion setzt neben vorgenannten Angaben voraus, dass

  • der „Wettvorschlag“ gegen einen Moderator oder ein Moderatorenteam des Radioprogramms 89.0 RTL (z. B. die Mitarbeiter der Morning- Show) gerichtet ist,
  • der „Wettvorschlag“ die Zahl „89“ beinhaltet (z. B. „Ich wette, dass es das Team der 89.0 RTL Morning- Show nicht schafft, 89 Äpfel in einer Stunde zu essen.“ oder „Ich wette, dass es Moderator BigNick nicht schafft, sich mit seiner Zunge 89 Mal am Ellenbogen zu lecken.“),
  • die Durchführung eines Lösungsversuchs ohne unzumutbaren personellen, finanziellen oder sonstigen Aufwand für den Veranstalter zu organisieren ist sowie
  • der „Wettvorschlag“ nicht politisch oder religiös beeinflusst oder sittlich anstößig ist und seine Erfüllung keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit und keinen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot darstellt.

Die Mehrfachteilnahme mit verschiedenen „Wettvorschlägen“ ist zulässig.

b) Auswahl eines Teilnehmers

Die Höreraktion findet im Zeitraum von Montag, 07.09.2020 bis Freitag, 09.10.2020 [verlängert bis zum Freitag, den 23.10.2020] in mindestens fünf zeitlich aufeinanderfolgenden Aktionsrunden statt. Zu Beginn einer Aktionsrunde wählt der Veranstalter aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen einen Teilnehmer aus (= Aktionsrunden- Teilnehmer). Die Auswahl liegt im freien Belieben des Veranstalters und orientiert sich insbesondere an der Originalität des „Wettvorschlags“. Werden von verschiedenen Teilnehmern inhaltlich identische „Wettvorschläge“ eingereicht, entscheidet das Los.

Nach der Auswahl eines Aktionsrunden- Teilnehmers konkretisiert der Veranstalter den „Wettvorschlag“ in personeller, räumlicher, zeitlicher und sonstiger Hinsicht, soweit dies erforderlich ist, formuliert eventuelle Änderungsvorschläge, die den „Wettvorschlag“ jedoch nicht in seinem Kerngehalt betreffen dürfen, bestimmt Zeitpunkt, Ort und Anzahl der Lösungsversuche und informiert hierüber den Aktionsrunden- Teilnehmer unter der angegebenen Telefonnummer. Der Aktionsrunden- Teilnehmer muss diesen Maßgaben zustimmen.

Das Telefonat wird aus rechtlichen Gründen, insbesondere zu Beweiszwecken, und zur Veröffentlichung aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Abs. 1 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt wird die Aufzeichnung gelöscht. Der Aktionsrunden- Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen.

Widerspricht der Aktionsrunden- Teilnehmer der Aufzeichnung des Telefonates oder wird zwischen dem Aktionsrunden- Teilnehmer und dem Veranstalter keine Einigung über die Maßgaben nach Ziffer 5 b) Satz 5 erzielt, ist die Aktionsrunde für den Aktionsrunden- Teilnehmer beendet (= Ausschluss des Aktionsrunden- Teilnehmers). Der Veranstalter wird in zeitlichem Zusammenhang einen weiteren Teilnehmer auswählen; Ziffer 5 b) Sätze 3- 11 gilt entsprechend. Anderenfalls werden der Aktionsrunden- Teilnehmer, der Inhalt des abgestimmten „Wettvorschlages“ sowie Zeitpunkt und Ort der Lösungsversuche bekanntgegeben.

c) Lösungsversuch des Veranstalters

Gelingt es dem Veranstalter gemäß dem abgestimmten „Wettvorschlag“ nicht, die Aufgabe des Aktionsrunden- Teilnehmers zu erfüllen, gewinnt der Aktionsrunden- Teilnehmer (= Gewinner). Die Aktionsrunde ist beendet. Erfüllt der Veranstalter die Aufgabe, endet die Aktionsrunde ohne einen Gewinner.

6. Gewinn

Der Gewinner einer Aktionsrunde erhält einen Geldpreis in Höhe von

€ 1.000,00 (in Worten: eintausend Euro).

Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nach Wahl des Veranstalters durch Überweisung oder Übersendung eines Verrechnungsschecks. An Minderjährige werden keine Gewinne ausgeschüttet.

Der Veranstalter kann verlangen, dass der Gewinner vor der Übergabe des Gewinns seine Identität durch geeignete Dokumente, insbesondere einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, nachweist.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende der Höreraktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, die Einsendung eines nach Ziffer 5 a) Satz 2 unzulässigen „Wettvorschlages“ sowie Fälle von Ziffer 5 b) Satz 10 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.

8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Wohnortes, seines „Wettvorschlages“ und in Verbindung mit der Höreraktion stehender Tondokumente zur Umsetzung der Höreraktion sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Höreraktion einverstanden. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass sein Name, sein Wohnort und sein „Wettvorschlag“ im Radioprogramm 89.0 RTL genannt werden sowie sein Name, sein Wohnort, sein „Wettvorschlag“ und gegebenenfalls bei den Lösungsversuchen des Veranstalters oder der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Höreraktion in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.89.0RTL.de, der 89.0 RTL App und den Social Media- Präsenzen veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Höreraktion sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Höreraktion bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.

9. Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Höreraktion erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit

https://www.89.0rtl.de/infos/Datenschutz-id338259.html

hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 5 und 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.

10. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.

11. Abbruch der Höreraktion

Der Veranstalter behält sich vor, die Höreraktion abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Höreraktion beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Höreraktion wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

12. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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