Die Corona-Krise legt weite Teile des öffentlichen Lebens lahm. Private Kontakte sind auf ein Minimum reduziert. Doch was ist, wenn gerade jetzt ein Umzug ansteht?
Umzüge an sich aktuell weiterhin erlaubt. Jedoch gibt es einige Einschränkungen. Die wichtigsten Punkte haben wir Dir hier zusammengefasst:
- Solange es noch keine Ausgangssperre in Deutschland gibt, muss der Umzug nicht verschoben werden.
- Ein privater Umzug ist nur mit Helfenden aus häuslichen Umfeld erlaubt, Das heißt die Familie und Wohngemeinschaft dürfen mit anpacken. Freunde und Bekannte sind jedoch nicht erlaubt. Oftmals lässt sich dann eine teure Umzugsfirma nicht vermeiden.
- Umzugsunternehmen und weitere Lieferdienste dürfen ihrer Arbeit weiterhin nachgehen. Sofern es keine neuen gesetzlichen Bestimmungen gibt, darf jedes Unternehmen selbst entscheiden, inwieweit der normale Betrieb aufrechterhalten wird. Einige Umzugsunternehmen bieten Ihren Kunden auch eine kostenlose Verschiebung des geplanten Umzugstermins an. Man kann sein Hab und Gut in Lagerräumen (Self Storage) zwischenlagern.
- Auch beim Umzug gilt es auf den Mindestabstand zu achten. Beim Schleppen großer Möbel wird dieser ohnehin eingehalten. Hygiene- und weitere Vorsichtsmaßnahmen sind ebenfalls einzuhalten.
- Beim Transport der Möbel sollte zudem darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Menschen in einem Auto sind.
- Umzugspartys sind verboten.
-
Muss ich die Umzugsfirma bezahlen, wenn der Umzug wegen Covid-19 ausfällt?
Wenn Umzugsfirma von sich aus Umzug absagt, dann musst Du die Kosten für den Umzug nicht tragen. Sagt man den Termin selbst ab, obwohl der Umzug theoretisch stattfinden könnte, empiehlt sich der direkte Kontakt zur Firma und ein Blick in AGBs. Häufig lassen Firmen mit sich reden und der Termin kann verschoben oder kostenlos storniert werden.
Wenn der Umzug verschoben oder abgesagt wird, kann ich dann länger in meiner alten Wohnung bleiben ?
Wenn Du das Mietverhältnis Deiner alten Wohnung bereits gekündigt hast, ein Auszug jedoch unmöglich ist, so musst Du dringend mit Deinem Vermieter oder Deiner Verwaltung sprechen. Wichtig: Achte bei den Absprachen stets darauf, alles schriftlich festzuhalten, sodass Du Dich im Nachhinein auf die schriftlichen Vereinbarungen berufen kannst.
Sind derzeit noch Wohnungsbesichtigungen erlaubt?
Einzelbesichtigungen sind derzeit zwar noch erlaubt, aber es sollte eine „gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit“ des Termins geben. Massenbesichtigungen sind generell aktuell nicht erlaubt.