Corona

Corona-Gipfel: Lockdown bis zum 14. Februar, Schulen bleiben geschlossen, Maskenpflicht wird verschärft

Darauf haben sich Bund und Ländern geeinigt.

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Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dpa, Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Pool/dp

Die geltenden Maßnahmen werde bis zum 14. Februar verlängert. Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den "Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes" und "maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person" begrenzt.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Der größte Streitpunkt waren die Schulen und Kindergärten. Diese bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Der Grund dafür ist, dass es Hinweise dafür gibt, dass sich die Mutation des Coronavirus auch unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei der bisherigen Variante der Fall war.

Verschärfte Maskenpflicht

Im öffentlichen Nahverkehr und Geschäften gilt eine verschärfte Maskenpflicht. Selbstgenähte Masken, Schal oder einfaches Tuch vor das Gesicht reicht nicht mehr. Es müssen jetzt medizinische Masken getragen werden. Das heißt in Bus und Bahn sind nur noch OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards KN95 oder FFP2 erlaubt.

Außerdem sollen die Kontakte in Bus und Bahn reduziert werden. Das Fahrzeuge sollen maximal zu einem Drittel ausgelastet werden. Das könnte zum einen durch mehr Homeoffice und zum anderen durch die Erhöhung der eingesetzten Fahrzeuge geschafft werden.

Homeoffice muss ermöglicht werden

Viel wurde über Homeoffice gestritten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, nach der der Arbeitgeber das Arbeiten von zuhause ermöglichen muss, wo es möglich ist und die Tätigkeit das zulässt. Die Arbeitnehmer werden gebeten, diese Möglichkeit auch zu nutzen.

Dort wo es keine Möglichkeit für Homeoffice gibt, wird der Arbeitgeber verpflichtet medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Bei Arbeiten auf engen Raum soll die Belegung der Räume reduziert und die Möglichkeit für Schnelltest angeboten werden.

Als Anreiz zur Digitalisierung der Unternehmen können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden. Damit können Kosten für Computerhardware und Software zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.

Bundeswehr hilft bei Schnelltest in Altenheimen

In Alten- und Pflegeheimen muss das Personal künftig FFP2-Masken tragen.

Die verpflichtenden Schnelltest in Alten- und Pflegeheimen werden auch auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ausgeweitet. Außerdem werden für die Durchführung der Schnelltest im ersten Schritt Berufssoldaten zur Verfügung gestellt. Diese sollen im zweiten Schritt durch Freiwillige ersetzt werden.

Auch bei Gottesdiensten muss künftig eine medizinische Maske getragen werden. Weiterhin gilt weiterhin der 1,5 Meter Abstand und der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn mehr als 10 Menschen zusammenkommen, dann muss das beim Ordnungsamt zwei Tage vorher angemeldet werden.

Nachbesserung bei Corona-Hilfen

Bei den Überbrückungshilfen werden die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige erhöht.

Der Einzelhandel kann jetzt auch bei den handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigen.

Länder müssen noch zustimmen

Die Beschlüsse von Bund und Länder sind noch nicht sofort wirksam, da sie von den einzelnen Bundesländern bestätigt werden müssen

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