Änderungen

Das ändert sich ab März 2022: Versicherung, Corona und die Zeitumstellung

Mit dem Frühling kommen auch einige Änderungen. Versicherungen, höherer Gewinn beim Lotto und weniger Schlaf. Das kommt alles im März auf Dich zu.

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Änderungen beim Lotto: Mehr Geld im Eurojackpot

Am 25. März treten Änderungen beim Eurojackpot in Kraft. Unter anderem wird es eine zusätzliche Ziehung am Dienstag geben und die Gewinnsummen werden angehoben. Statt des Maximalgewinns von bisher 90 Millionen Euro gibt's ab sofort 120 Millionen Euro. Auch die Spielform wird angepasst: Bisher gab es zwei Spielformeln beim Eurojackpot. 5aus50 und 2aus10. Letztere wird nun angepasst. Zukünftig spielen Sie 5aus50 und 2aus12. Dadurch ändert sich auch die Gewinnchance von rund 1:96 Millionen auf rund 1:140 Millionen.

Corona-Lockerungen*

Zwei Schritte des Corona-Stufenplans treten im März in Kraft. Ab 4. März gelten dann folgende Regeln:

  • 3G in der Gastronomie
  • 2G+ in Diskotheken und Clubs
  • Großveranstaltungen 2G/2G+

Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann zu 60% ausgelastet sein (max. 6.000 Teilnehmer*innen). Im Freien erhöht sich die Obergrenze auf 75% (max. 25.000 Teilnehmer*innen)

Ab 20. März entfallen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen. Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht bleiben aber bestehen.

*Beschlüsse in einzelnen Bundesländern können abweichen.

Vertragsverlängerungen

Kennst Du das auch? Den Handyvertrag ein paar Tage zu spät gekündigt und schon verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Dies fällt nun weg. Verträge dürfen dann nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nur noch mit einer einmonatigen Kündigungsfrist verlängert werden. Dies gilt dann zum Beispiel für Handyverträge, Zeitungs-Abos oder Fitnessstudios.

Versicherungskennzeichen

Wer ab 1. März mit seinem Kleinkraftfahrzeug unterwegs sein möchte, braucht ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige blaue Kennzeichen muss durch das neue, grüne Kennzeichen ausgetauscht werden. Dies betrifft unter anderem Mofas, Roller, Mopeds, E-Scooter oder S-Pedelec bis 50 ccm3.

Zeitumstellung

Ende März ist es wieder soweit: Am 27. März werden die Uhren um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Abends bleibt es dann wieder länger hell.

Impfpflicht für Pflegepersonal

Bereits im Dezember 2021 beschloss der Bundestag, dass ab 15. März Mitarbeiter*innen gesundheitsbezogener Einrichtungen entweder einen Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder Nachweis über die Nicht-Impfbarkeit vorlegen müssen. Dies betrifft dann unter anderem Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen, Arztpraxen und Tageskliniken. Die Diskussion darum läuft allerdings noch. Bayern kündigte bereits an, diese Regelung nicht durchzusetzen.

Gehölz- und Heckenschutz

Einige Gartenarbeiten durften nur bis Februar erledigt werden. Dazu gehört der Schnitt von Bäumen und Hecken. Zum Schutz von Tieren, die im Frühling und Sommer nisten und brüten, ist das Zurückschneiden oder entfernen von Bäumen und Hecken ab 1. März verboten.

Erweiterung Insektenschutz

Ab 1. März 2022 wird auch der Insektenschutz erweitert. So fallen ab diesem Tag artenreiches Grünland, Streuobstwiesen und Steinhaufen-Begrenzungen am Rand von Äckern und Feldern unter das Naturschutzgesetz und sind dann besonders geschützt.

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