21. November 2023 – 89.0 RTL

Änderungen

Das ist neu ab dem 1. Dezember 2023: Mehr Geld für Pflege, Steuer für Rasenmäher & mehr

Auch im Dezember 2023 gibt es wieder einige Änderungen. Die wichtigsten im Überblick.

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Ab Dezember 2023 gibt es wieder einige Neuerungen und Änderungen. Unter anderem steigt der Mindestlohn in der Pflege und es gibt eine Steuer für bestimmte Rasenmäher. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Etiketten von Weinflaschen sehen anders aus

Eine erste Änderungen wird ab dem 8. Dezember 2023 in Supermärkten sichtbar sein. Konkret geht es um die Etiketten von Weinflaschen. Diese müssen in Zukunft Zutaten und Nährwerte ausweisen. Dadurch werden die Etiketten womöglich deutlich größer werden.

Deutsche Bahn: Winterfahrplan tritt in Kraft

Im Dezember 2023 steht eine Veränderung an, die jährlich eintritt: Der Winterfahrplan der Deutschen Bahn wird ab dem 10. Dezember 2023 aktiviert. Dadurch erfahren Abfahrtszeiten einige Anpassungen, Strecken werden anders bedient und an manchen Orten verkehren nun mehr Züge als zuvor.

Beispielsweise gibt es erhöhte Zugfrequenzen zwischen Berlin und München, Hamburg und Magdeburg (mit einem neuen Halt in Stendal) sowie auf den Routen Berlin-Wuppertal-Köln, Magdeburg-Schwerin-Rostock und Nürnberg-Jena-Leipzig. Auf letzterer Strecke werden auch die Städte Rudolstadt und Ludwigstadt in den Fernverkehr integriert.

Eine weitere Neuerung betrifft die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel, die in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) ab Dezember 2023 starten. Anfangs ist geplant, dass diese Züge dreimal pro Woche nach Belgien und Frankreich fahren. Zusätzlich erfolgt die schrittweise Ersetzung oder Ergänzung älterer Züge durch neue Modelle.

Steuer für bestimmte Rasenmäher

Für Personen mit einem ausgedehnten Garten, ländlichem Wohnsitz oder einer Vorliebe für kleine Fahrzeuge gibt es ab Dezember eine eher nervige Gesetzesänderung. Denn ab dem kommenden Monat unterliegen Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h erreichen, der allgemeinen Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Solange der Rasenmäher ausschließlich auf privatem Gelände betrieben wird, besteht keine Versicherungspflicht. Erst beim Befahren öffentlicher Wege greifen die neuen Regelungen.

Google löscht inaktive Konten

Google wird ab dem 1. Dezember inaktive Konten löschen, was Nutzer betrifft, die ihre Google-Konten seit mehr als zwei Jahren nicht mehr genutzt haben. Der Grund dafür ist laut dem Softwarekonzern der unzureichende Sicherheitsstandard, insbesondere das Fehlen der 2-Faktor-Authentifizierung bei älteren Konten.

Betroffene Nutzer werden per E-Mail an ihre registrierte E-Mail-Adresse gewarnt. Um die Löschung zu verhindern, muss man lediglich vor Ende November wieder aktiv werden, sei es durch das Versenden einer E-Mail oder das Anschauen eines YouTube-Videos. Konten, die für den Kauf von Produkten verwendet oder über die Videos oder Apps in den Store hochgeladen werden, sind jedoch grundsätzlich von der Löschung ausgenommen.

Mehr Geld für Pflegekräfte und Bürgergeldempfänger

Im Dezember können sich gleich zwei Gruppen von Personen über mehr Geld freuen. Zunächst profitieren Menschen in Pflegeberufen, da der Mindestlohn in dieser Branche im Dezember angehoben wird. Pflegehilfskräfte erhalten nun 14,15 Euro pro Stunde, im Vergleich zu den vorherigen 13,90 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten nun 15,25 Euro anstelle ihres ursprünglichen Stundenlohns von 14,90 Euro. Pflegefachkräfte erhalten 60 Cent mehr als zuvor, nämlich 18,25 Euro pro Arbeitsstunde im Vergleich zu 17,65 Euro.

Eine Änderung führt auch dazu, dass Empfänger des sogenannten Bürgergeldes höhere Zuschläge erhalten. Obwohl die Gesetzesänderung offiziell erst ab 2024 gilt, wird der Zuschlag bereits Ende 2023 auf die Konten der Empfänger überwiesen. Um sicherzustellen, dass das Geld pünktlich zum Monatswechsel verfügbar ist, erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes bereits am 29. Dezember – und das zu den neuen Sätzen. Es gibt also gleich doppelten Grund zur Freude.

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