05. November 2025 – 89.0 RTL
Millionen Autofahrer müssen bis Januar 2026 ihren Führerschein umtauschen. Wir erklären, wer betroffen ist, was der Umtausch kostet und wie er abläuft.
Wenn ihr euren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 bekommen habt, müsst ihr jetzt aktiv werden. Am 19. Januar 2026 läuft eine wichtige Frist ab – wer sie verpasst, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise auch Ärger im Ausland. Keine Sorge: Der Umtausch ist unkompliziert, und wir erklären euch genau, wann ihr dran seid und worauf ihr achten müsst.
Warum überhaupt umtauschen?
Die EU macht Ernst mit der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher im Scheckkartenformat vorliegen. Was nach Bürokratie klingt, hat einen guten Grund: Die alten Dokumente – ob vergilbte Papierscheine oder frühe Plastikkarten – lassen sich relativ leicht fälschen. Die neuen Chipkarten mit modernen Sicherheitsmerkmalen sollen genau das verhindern.
In Deutschland läuft der Umtausch schon seit Jahren in Wellen. Entscheidend ist, wann euer Führerschein ausgestellt wurde und in welchem Jahr ihr geboren seid. Klingt kompliziert? Ist es auch ein bisschen – aber wir bringen Licht ins Dunkel.
Die nächste Deadline: Januar 2026 für Kartenführerscheine von 1999 bis 2001
Wenn ihr euren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten habt, tickt die Uhr. Bis zum 19. Januar 2026 müsst ihr das alte Dokument gegen ein neues austauschen. Das betrifft Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland, die damals gerade frisch ihren Führerschein gemacht haben.
Für alle anderen Kartenführerscheine gelten gestaffelte Fristen:
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Ein kleiner Trost: Ihr müsst die Frist nicht bis zur letzten Minute ausreizen. Der Umtausch ist jederzeit möglich – und je früher ihr dran seid, desto entspannter läuft’s.
Papierführerschein? Dann habt ihr die Frist längst verpasst
Besonders eilig haben es alle, die noch einen der alten rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine besitzen. Die letzte Umtauschfrist für diese Dokumente ist bereits am 19. Januar 2025 abgelaufen. Wer jetzt noch mit so einem Schätzchen unterwegs ist, sollte schnellstmöglich einen Termin beim Amt machen.
Eine wichtige Ausnahme gilt allerdings: Wenn ihr vor 1953 geboren seid, habt ihr noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit – egal ob Papier oder Karte und unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Was passiert, wenn ihr zu spät dran seid?
Die gute Nachricht: Eure Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn das Dokument abgelaufen ist.
Die schlechte: Es droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Und im Ausland kann es richtig unangenehm werden – besonders, wenn ihr einen Mietwagen ausleihen wollt. Mit einem abgelaufenen Führerschein bekommt ihr dort unter Umständen kein Auto mehr.
So läuft der Umtausch ab: Einfacher als gedacht
Keine Panik – ihr müsst keine Prüfung oder ärztliche Untersuchung machen. Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch: Ihr bekommt einfach ein neues Dokument mit denselben Berechtigungen.
Zuständig ist die Führerscheinstelle eures Wohnorts. Je nach Kommune läuft das unterschiedlich ab – mancherorts geht’s online, anderswo nur persönlich. Ein Blick auf die Website eurer Stadt oder Gemeinde lohnt sich auf jeden Fall.
Das braucht ihr für den Umtausch:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Alten Führerschein im Original
- In manchen Fällen: eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde (falls euer Führerschein woanders ausgestellt wurde)
Die Kosten halten sich in Grenzen: rund 25 Euro Gebühren plus eventuell Versandkosten und das Passfoto. Nach etwa vier bis sechs Wochen ist der neue Führerschein da – bei hohem Andrang kann es etwas länger dauern.
Achtung: Prüft eure Fahrerlaubnisklassen genau
Wenn ihr euren neuen Führerschein in den Händen haltet, schaut unbedingt nach, ob alle bisherigen Berechtigungen korrekt übernommen wurden. Besonders bei älteren Führerscheinen der Klassen 3 (Pkw) oder 1 (Motorrad) ist das wichtig.
Denn: Die alten Klassen erlaubten oft mehr als die heutigen. Ein alter Pkw-Führerschein der Klasse 3 berechtigt beispielsweise zum Fahren schwererer Fahrzeuge als der heutige B-Führerschein. Diese Zusatzrechte werden durch Schlüsselzahlen auf dem neuen Dokument festgehalten – dank Bestandsschutz verliert ihr nichts.
Der neue Führerschein hat ein Verfallsdatum
Eine Neuerung, die viele überrascht: Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Danach müsst ihr sie – ähnlich wie euren Reisepass oder Personalausweis – erneuern lassen. Das gilt für alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Keine Sorge: Auch dann ist keine neue Prüfung nötig. Es geht nur darum, dass das Foto aktuell bleibt und die Sicherheitsmerkmale modernisiert werden.
Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch
Kann ich meinen alten Führerschein als Erinnerung behalten?
Ja, das ist möglich! Nach dem Umtausch könnt ihr euren alten Führerschein wieder mitnehmen. Die Behörde macht ihn vorher ungültig – etwa durch Lochung oder Stempel. Viele bewahren ihn als Erinnerung auf – schließlich war die bestandene Fahrprüfung für die meisten ein echter Meilenstein.
Müssen wir bis zur Frist warten oder können wir früher umtauschen?
Ihr könnt jederzeit umtauschen – auch lange vor eurer offiziellen Frist. Das ist sogar empfehlenswert: So vermeidet ihr den großen Andrang kurz vor Ablauf und bekommt leichter einen Termin. Außerdem habt ihr mehr Puffer, falls etwas fehlt oder nachgereicht werden muss.
Was passiert, wenn wir im Ausland mit abgelaufenem Führerschein kontrolliert werden?
Innerhalb der EU bleibt eure Fahrerlaubnis zwar formal bestehen, aber ihr riskiert Ärger mit den Behörden. Besonders Mietwagenfirmen akzeptieren oft nur gültige Dokumente – im schlimmsten Fall steht ihr dann ohne Auto da. Das Verwarngeld von zehn Euro in Deutschland ist da fast schon das kleinste Problem.