Neu im Juni

Gesetze & Regelungen: das ändert sich ab 1. Juni 2021

Viele Menschen hoffen vor allem, dass sich das Wetter im Juni ändert und sie einen unbeschwerten Sommer genießen können. Neuerungen gibt es unter anderem beim Impfen, der Ausbildungsprämie, im Digitalen und auf den Schienen.

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Impf-Priorisierung wird aufgehoben

Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird ab dem 7. Juni die Impf-Priorisierung aufgehoben. Das bedeutet, dass sich von nun an alle Menschen im Alter von über 16 Jahren für einen Impftermin registrieren können. Darüber hinaus sollen auch Betriebs- und Privatärzte in die Impfkampagne der Bundesregierung integriert werden. Dennoch bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch jeder sofort geimpft werden kann. Der Impfstoff ist nach wie vor noch nicht ausreichend verfügbar.

Corona-Lockerungen, Kontaktbeschränkungen und Urlaub

Fortschritte beim Impfen und sinkende Inzidenzzahlen lassen die Hoffnung zu, dass im Sommer wieder mehr möglich ist. Jedoch ist nicht sicher vorherzusagen, ob bzw. wann es Lockerungen geben wird.

Es gelten nach wie vor die jeweiligen Regelungen der entsprechenden Landkreise und Landesregierungen, die im Einzelfall zu betrachten sind. Doch schon jetzt erlauben einige Bundesländer Urlaub in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen. Kreise mit niedrigen Inzidenten dürfen in Verbindung mit regelmäßigen Tests als Modellregion Urlauber empfangen.

Digitaler Impfpass für Ende Juni angekündigt

Bis Ende Juni soll es einen digitalen Nachweis über die Corona-Impfung via App geben. Ein genaues Datum wurde bislang nicht genannt. Die Impfungen im digitalen Impfpass sollen nach Jens Spahn von Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken übernommen werden. Zum Nachweis kommt man dann aber dennoch weiter auch in Papierform: "Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können", heißt es in einer Erklärung vom Bundesgesundheitsministerium. Doch über die Umsetzung wird noch heftig diskutiert. Hausärzte kritisierten bereits den bürokratischen Mehraufwand, der ihnen damit auferlegt werden solle.

Ausbildungsprämie wird verdoppelt

Seit Anfang August 2020 können Ausbildungsbetriebe für den Erhalt oder die Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus eine Förderung der Ausbildungsvergütung beantragen. Dies soll die ausbildenden Einrichtungen sowie die Auszubildenden selbst vor Kurzarbeit schützen. Ab dem 1. Juni erhöht sich die Förderung auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie) bzw. 6.000 Euro (Ausbildungsprämie plus). Das gab die Bundesagentur für Arbeit bekannt. Bislang lag der bezuschusste Betrag bei 2.000 bzw. 3.000 Euro. Zusätzlich können Unternehmen die Förderung nun für 499 Auszubildende beantragen statt wie bisher für 249 Beschäftigte.

Die Ausbildungsprämie ist ein einmaliger, staatlich geförderter Zuschuss, der nach einer erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausbezahlt wird. Erhöhen Betriebe ihre Anzahl der Ausbildungsplätze, indem sie zusätzliche Ausbildungsverträge schließen, können sie die Ausbildungsprämie plus beantragen. Der Zuschuss ist an kleine und mittlere Unternehmen gerichtet, die "in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen" sind, so die Bundesagentur für Arbeit.

Bahn: XXL-ICE und Entschädigung per Smartphone

Bereits Ende des letzten Jahres hatte die Bahn angekündigt einen neuen XXL-ICE der vierten Generation an den Start zu bringen. Ab Juni soll es nun soweit sein. Insgesamt verfügt der ICE über 919 Sitzplätze und 13 Zugteile. Das erste Einsatzgebiet wird laut Bahn-Angaben die Strecke zwischen Hamburg, Köln, Stuttgart und München sein.

Wer für Bahnverspätungen von der Deutschen Bahn entschädigt werden wollte, musste bisher das ausgedruckte Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und einreichen. Ab dem 1. Juni kann der Antrag auch online über die Homepage der Bahn oder digital über die Bahn-App gestellt werden. Wer möchte, kann aber weiterhin auf das analoge Formular zurückgreifen. Ab einer Stunde Verspätung zahlt die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.

Urheberrecht: neue Haftungsregeln für Plattformen

Vor zwei Wochen hat der Bundestag die Reformierung des Urheberrechts beschlossen. Am 28. Mai muss der Bundesrat (nur) noch zustimmen.

Worum geht es? – Plattformen wie YouTube, Facebook & Co. sollen nun für Urheberrechtsverletzungen haften. Liegen keine Lizenzen für Werke von KünstlerInnen vor (für etwa Passagen aus Büchern, Videos, Liedern, Bildern, grafischen Darstellungen, etc.), dürfen deren Inhalte auch nicht ungefragt verbreitet werden, ohne ansonsten Gebühren an die KünstlerInnen zu zahlen. Ausnahmen gelten bei Videos und Audios von unter 15 Sekunden Länge, Bildern in einer Größe von maximal 125 Kilobyte oder Pressetexten, die kürzer als 160 Zeichen sind. Geschützte Werke dürfen auch als Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche verwendet werden.

Was wird heftig diskutiert? – Zur Kontrolle des Urheberrechts sollen sogenannte Upload-Filter dienen. Diese prüfen beim Hochladen der Inhalte die Rechtslage und blockieren ggf. den Upload.

Das Problem der Upload-Filter: Hier sind automatisch ablaufende Algorithmen am Werk, die zu Fehlentscheidung führen und so etwa die Veröffentlichung einer Parodie verhindern könnten. Kritiker fürchten so eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Microsoft ändert Nutzungsbedingungen

Microsoft hat Änderungen am Servicevertrag vorgenommen, die am 15. Juni wirksam werden. Nutzer, die ein Konto schließen möchten, haben nun drei Möglichkeiten dabei vorzugehen: Sofort handeln – oder um eine 30- beziehungsweise 60-tägige Aussetzung des Accounts bitten, um sich gegebenenfalls noch umentscheiden zu können. Meldet sich der User innerhalb der selbst gewählten Frist wieder an, bleibt das Konto aktiv. Im anderen Falle "wird Ihr Microsoft-Konto geschlossen", so Microsoft.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Nutzung der für den privaten Gebrauch gedachten Microsoft-Konten durch Geschäftskunden oder Non-Profit-Unternehmen. Microsoft hat deswegen in den Servicevertrag eingearbeitet, dass hier Schadenersatzansprüche Dritter ausgeschlossen werden, die "andernfalls gemäß dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC-Richtlinie) gelten würden."

Weitere Anpassungen betreffen Dienste wie Outlook, Xbox und Skype. Als Zustimmung gilt, wenn weiter auf die Microsoft-Angebote zugegriffen wird. "Wenn Sie den Bestimmungen nicht zustimmen, können Sie die Produkte und Dienste nicht mehr nutzen und sollten Ihr Microsoft-Konto vor dem 15. Juni 2021 schließen", heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Konzerns.

Änderungen bei Google-Diensten

Bislang haben Nutzer von Google Photos, Google Drive und Gmail die Möglichkeit, unbegrenzt Daten hochzuladen. Das ändert sich mit dem 1. Juni 2021, dann gibt es zu jedem Google-Konto nur noch die Garantie von 15 GB kostenloser Speicherkapazität. Wer das Limit überschreitet, kann ohne Zuzahlung möglicherweise keine mehr Mails versenden, aber sich noch im Google-Konto anmelden.

Die Neuerung gilt für alle Elemente, die ab dem Stichtag hochgeladen werden. "Nur Dateien, die nach dem 1. Juni 2021 erstellt oder bearbeitet wurden, werden auf Ihr Kontingent angerechnet", erklärt Google. Hinzugezählt wird dann allerdings auch, wenn in Apps Inhalte für das gemeinsame Bearbeiten bearbeitet wurden – also etwa Google Docs, Google Präsentationen oder Google Formulare.

Außerdem kündigt Google an, dass Accounts, die mehr als 2 Jahre inaktiv waren, gelöscht werden. Nutzer werden jedoch vorab per Mail informiert.

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