Corona
Homeoffice: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die Ausweitung von Homeoffice ist eine der Maßnahmen, die Bund und Länder im Corona-Gipfel beschlossen haben. Anwalt Frank Hannig beantwortet die wichtigsten Fragen zur Arbeit in den eigenen vier Wänden.
Eine Frau mit ihrem Laptop arbeitet im Homeoffice. , Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Mehr Homeoffice, um Kontakte auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin zu vermeiden. Doch welche Regeln gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Gibt es eine generelle Homeoffice-Pflicht?
20.01.2021
Anwalt Frank Hannig - Homeoffice 1
Generell kommt es darauf an, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart haben. Steht im Arbeitsvertrag beispielsweise, dass Homeoffice jederzeit möglich ist, ist prinzipiell bereits die Lage geklärt. Anders sieht es aus, wenn Homeoffice nicht im Arbeitsvertrag verankert ist. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber über eine interne Dienstanweisung Homeoffice anordnen. Umgedreht ist das nicht möglich. Heißt also, dass Arbeitnehmer nicht selbstständig entscheiden können, ob sie im Homeoffice arbeiten. Der umgekehrte Fall ist ebenfalls nicht möglich: das heißt, ordnet der Arbeitgeber Homeoffice an, darf der Arbeitnehmer nicht einfach ins Büro kommen.
Bin ich im Homeoffice über den Arbeitgeber versichert?
20.01.2021
Anwalt Frank Hannig - Homeoffice 2
Während der Arbeitstätigkeit ist man auch im Homeoffice versichert. Der Weg auf die Toilette oder zur Kaffeemaschine sind allerdings privat-wirtschaftliche Tätigkeiten und sind somit nicht zwangsläufig mit versichert. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise während eines Telefonats durch die Wohnung läuft und sich am Türrahmen den Zeh bricht - das ist eine dienstliche Tätigkeit und ist somit auch versichert.
Darf mein Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
20.01.2021
Anwalt Frank Hannig - Homeoffice 3
Auch hier ist die Lage abhängig vom Arbeitsvertrag. Ist dort kein Homeoffice vereinbart und der Arbeitnehmer erscheint im Büro, der Arbeitgeber verbietet ihm jedoch dort zu arbeiten, muss der Arbeitgeber trotzdem sein Gehalt zahlen, da er in Annahmeverzug gerät.
Darf mich mein Chef im Homeoffice überwachen?
20.01.2021
Anwalt Frank Hannig - Homeoffice 4
Eine generelle Überwachung, beispielsweise über die Kamera am Laptop, ist nicht zulässig. Dem Arbeitgeber ist es jedoch gestattet "Kontrollanrufe" beim Angestellten zu tätigen. Der Arbeitnehmer hat also die Pflicht, während seiner Arbeitszeit erreichbar zu sein.