23. Juni 2022 – 89.0 RTL
Die Inflation lässt die Preise überall ansteigen. Ab Juli sollen Arbeitnehmer deshalb weiter entlastet werden. Der Tarif der Einkommenssteuer wird angepasst.
Corona-Pandemie und vor allem der Krieg in der Ukraine lassen die Preise für Energie und das tägliche Leben explodieren. Die Inflation ist überall spürbar. Nach Tankrabatt und 9-Euro-TIcket soll es nun bei der Einkommenssteuer Entlastungen bei den Verbrauchern geben. Insgesamt soll es drei Änderungen geben.
Grundfreibetrag
Dieser Betrag dient zur Sicherung des Existenzminimums. Das heißt, auf ihn werden keine Steuern erhoben. Er wird jetzt angehoben und zwar um 363 Euro. Also von 9.984 Euro auf 10.347 Euro pro Jahr. Es werden somit weniger Steuern fürs Finanzamt fällig.
Entfernungspauschale
Neben den Preisen für Lebensmittel sind auch die Kosten fürs Tanken enorm gestiegen. Um das für Pendler abzufangen, wird die Pauschale erhöht. Dann werden pro Kilometer zur Arbeit 38 Cent anstatt 36 Cent bezahlt. Ab 2022 bis 2026 gilt das und ist unabhängig davon, ob Arbeitnehmer mit dem Auto, dem Bus, der Bahn oder auch mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.
Arbeitnehmerpauschale
Auch die Arbeitnehmerpauschale ändert sich und das sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Steuerzahler können den Betrag dann als Werbungskosten in der Steuer angeben. Die Pauschale steigt von 1.000 Euro auf 1.200 Euro.
Für wen gelten die Änderungen?
Vorerst profitieren nur Angestellte von den Änderungen. Selbstständige und Rentner können die gestiegenen Freibeträge erst mit der Steuererklärung für 2022 geltend machen. Dann kann es auch für sie hohe Nachzahlungen geben.