31. Januar 2023 – 89.0 RTL

Karneval

Verbotene Kostüme – bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

Auf diese Kostüme solltet ihr unbedingt verzichten, denn sonst können dafür bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.

fasching karneval kostüme umzug © pixabay.jpg

Die Jecken sind schon ganz aufgeregt: Bald ist endlich Karneval! Aber an Karneval ist definitiv nicht alles erlaubt! Erst recht nicht, wenn es um Kostüme und Verkleidungen geht. Hier drohen Bußgelder bis 10.000 Euro oder sogar Gefängnis, wenn verbotene Verkleidungen und Accessoires getragen werden.

Dazu gehören:

Echt aussehende Uniformen

Zu beliebten Verkleidungen gehören Uniformen wie von Polizei, Feuerwehr, SEK und Co. Doch bei einem solchen Kostüm muss klar erkennbar sein, dass es sich nicht um eine echte Uniform handelt. Das Gleiche gilt für Kostüme, die Nazi-Uniformen oder terroristische Outfits nachahmen. In solchen Fällen besteht die Gefahr der Verwechslung und möglichen polizeilichen Eingreifens. Wer Polizist ist und sich nach Dienstschluss noch ins jecke Getümmel stürzen möchte, muss vorher die Uniform ablegen.

Verbotene Symbole an Kostümen

Bestimmte symbolträchtige Kennzeichen, wie das Hakenkreuz oder die Siegrune, sowie in bestimmten Kontexten auch das Keltenkreuz und die Triskele, sind in Deutschland verboten. Das gilt auch an Fasching! Wer diese in der Öffentlichkeit mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert somit ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro und hier droht sogar Gefängnis! Selbst auch dann, wenn ihr das dahinterstehende Gedankengut nicht teilt und es mit eurem Kostüm nur durch den Kakao ziehen möchtet.

Weiße Roben und Mützen des Ku-Klux-Klans beweisen nicht nur schlechten Geschmack, sondern sind auch illegal. Das Tragen solcher Verkleidungen ist strafbar und kann Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Echt wirkende Waffenattrappen

Schwerter, Degen, Pistolen und Maschinengewehre – unechte Waffen sind an Karneval beliebte Accessoires. Doch auch hier gilt: Vorsicht! Wer zum Beispiel an den jecken Tagen mit einer täuschend echten Waffenattrappe unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Tragen einer sogenannten Anscheinswaffe kann richtig teuer werden. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld sind in so einem Fall möglich, berichtet das Portal „bussgeldkatalog.org“.

Verbotene Kostüme am Steuer

Als Autofahrer gelten bestimmte Regeln, um die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Pflicht, während der Fahrt weder die Sicht noch das Gehör zu beeinträchtigen. Das bedeutet, dass Kopfverkleidungen wie Masken, riesige Perücken oder Scherzbrillen am Steuer nicht erlaubt sind. Das Tragen einer Augenklappe während der Fahrt ist ebenfalls untersagt.

Die Missachtung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Beispielsweise kann das Fahren mit einer Augenklappe mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet werden. Laut § 23 StVO können jedoch für das Fahren mit einem verhüllten oder verdeckten Gesicht sogar 60 Euro Bußgeld fällig werden. Darüber hinaus könnte das Tragen von Kopfverkleidungen während der Fahrt dazu führen, dass euer Versicherungsschutz erlischt und euch eine Teilschuld an einem Unfall zugesprochen wird.


undefined
89.0 RTL
Audiothek