24. Juli 2023 – 89.0 RTL

Arbeitsrecht

Work-Life-Balance: Was ist während der Arbeit erlaubt und was nicht?

Einige fühlen sich am Arbeitsplatz wie zuhause. Dennoch sind viele Dinge, die fast jeder macht, nicht im Büro erlaubt. Musik hören, SMS schreiben oder essen während der Dienstzeit - Vieles, was von Angestellten als selbstverständlich angesehen wird, kann vom Chef verboten werden oder sogar mit einer Kündigung geahndet werden.

Arbeit Handy

Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Angestellten und Unternehmen, was bei der Arbeit erlaubt ist und was nicht. Wir klären auf, was Du lieber lassen solltest und was Dir Dein Chef nicht verbieten darf.

Musik hören

Viele Chefs kämpfen mit dem Thema Musik am Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Radio im Büro nicht vollständig verboten werden kann. Allerdings ist ein Verbot gerechtfertigt, wenn die Beschallung Kollegen oder Kunden stört. In einigen Branchen ist Musikhören nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Beispielsweise sollten Kraftfahrer während der Fahrt keine Kopfhörer nutzen.

Fernsehen

Nebenbei Fußball schauen oder seine Lieblingsserie im Fernsehen verfolgen, klingt sicherlich für viele verlockend, hat aber schwerwiegende Folgen. Denn Fernsehen ist wegen der Ablenkung und der damit verschwendeten Arbeitszeit verboten und kann mit Abmahnung und sogar Kündigung bestraft werden.

Kleidung, Tattoos und Piercings

Die Kleiderordnung am Arbeitsplatz kann je nach Branche und Arbeitsvertrag unterschiedlich ausfallen. Bestimmte Berufe, wie Banker oder Unternehmensberater, haben oft spezielle Dresscodes.

Tätowierungen, Schmuck und Unterwäsche können ebenfalls Vorgaben des Chefs unterliegen. Es kann festgelegt werden, ob Körperschmuck und Tattoos sichtbar sein dürfen oder nicht, ebenso wie die Farbe der Dienstunterwäsche. Laut einem Urteil ist es sogar rechtens, wenn Kolleginnen angewiesen werden, unter hellen Blusen weiße oder hautfarbene Wäsche zu tragen.

Uniformen und Schutzkleidung müssen vom Arbeitgeber gestellt und bezahlt werden, wenn diese vorgeschrieben sind, beispielsweise bei Feuerwehrleuten oder Bauarbeitern. Arbeitnehmer können nur zur Kostenbeteiligung herangezogen werden, wenn sie diese Kleidung auch privat verwenden dürfen.

Internet am Arbeitsplatz

Im heutigen Arbeitsalltag ist es für viele Mitarbeiter ganz normal, während der Arbeitszeit auch mal auf Instagram vorbeizuschauen oder online bei Amazon zu bestellen. Doch bei der privaten Nutzung des Internets im Büro sollte man vorsichtig sein, denn grundsätzlich gilt: Was nicht erlaubt ist, ist erst einmal verboten. Dein Arbeitgeber darf nämlich die privaten Nutzungen der Betriebsmittel untersagen. Verstöße gegen dieses Verbot können im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
Wenn der Dienstrechner durch verbotene private Internetnutzung von einem Virus befallen wird, muss der Arbeitnehmer unter Umständen auch Schadensersatz zahlen müssen.
Sollte die private Internetnutzung ausdrücklich erlaubt sein, sollte sie aber nicht überhandnehmen und die Arbeit beeinträchtigen. Wer während seiner Schicht tausende Dateien, Filme und Musik herunterlädt, riskiert sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Auch wer als Arbeitnehmer täglich mehrere Stunden damit verbringt, am Bürorechner private E-Mails zu lesen und zu schreiben, kann gekündigt werden, wenn dadurch die eigentliche Arbeit liegenbleibt.

Handy

Arbeitgeber dürfen das Handyverbot während der Arbeitszeit per Direktionsrecht verhängen, selbst wenn Mobiltelefonate zuvor erlaubt waren. Die Pflicht, während der Arbeitszeit nicht mobil erreichbar zu sein, ist vertraglich festgelegt. Dennoch müssen Arbeitnehmer nicht völlig von der Außenwelt abgeschnitten sein, da sie im Notfall das Firmentelefon nutzen dürfen. In solchen Situationen dürfen Arbeitnehmer das Telefon trotz des Verbots auch privat verwenden. Wenn jedoch der Handyakku leer ist und der Arbeitnehmer ihn ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Büro auflädt, kann dies zu einer Abmahnung führen. Auch private Telefonate während der Arbeitszeit sind tabu, solange es sich nicht um einen Notfall handelt. Nur wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt sind private Telefonate okay.

Essen

In vielen Fällen sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, ihre Mahlzeiten nur in Kantinen oder Cafeterias einzunehmen. Solche Vorgaben sind rechtens, insbesondere wenn die Mitarbeiter Kundenkontakt haben oder wenn sich Publikumsverkehr in den Räumen abspielt. Arbeits- und Hygienevorschriften können ebenfalls ein Verbot von Essen und Trinken am Arbeitsplatz erforderlich machen. Insbesondere der Umgang mit Gefahrstoffen schließt das Essen und Trinken am Arbeitsplatz aus.

Selbst bei Bürojobs sollten Verstöße gegen solche Verbote vermieden werden, da sie schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer beispielsweise gegen die Anweisung handelt und seine Cola am Schreibtisch abstellt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern muss auch für eventuelle Schäden aufkommen, wie beispielsweise das Verschütten der Cola über das Dienst-Laptop.

Firmeneigentum

Arbeitnehmer, die Firmeneigentum entwenden oder es in ihrer Freizeit benutzen, riskieren ohne Vorwarnung ihren Job. Unabhängig vom materiellen Wert des gestohlenen Gegenstands können selbst kleine Diebstähle arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Ob es sich um private Kopien auf Kosten des Arbeitgebers, einen entwendeten Radiergummi oder sogar Essensreste aus der Kantine handelt - die Verletzung des Vertrauens seitens des Arbeitgebers ist ausschlaggebend für mögliche Sanktionen.

Rauchen

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, die Rechte der Nichtraucher in ihrem Betrieb zu schützen. Sie können das Rauchen während der Arbeitszeit untersagen und Raucherpausen verbieten. Wenn Rauchende trotz Rauchverbot ihrer Sucht nachgehen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bezüglich eines betrieblichen Rauchverbotes. Wollen rauchende Mitarbeitende sich also gegen ein Rauchverbot zur Wehr setzen, sollten sie sich an den Betriebsrat wenden.

Arztbesuch

Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist in der Regel nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie bei akuten Notfällen oder unvermeidbaren Terminen, z.B. Röntgenuntersuchungen. Kontrollbesuche beim Zahnarzt sollten vor oder nach der Arbeit oder in der Mittagspause erfolgen, oder man nimmt sich einen halben Tag frei.


Abschließend lässt sich sagen, dass viele Faktoren beim Arbeitgeber eine Rolle spielen: die Häufigkeit, ob es jemand mitbekommt und ob es den Arbeitgeber überhaupt interessiert. In den meisten Betrieben sollte es kein Problem sein, kurz zu telefonieren oder dem Partner zu schreiben, dass man später nach Hause kommt. Auch zwischendurch ein Käffchen mit der Kollegin sollte meistens kein Problem darstellen. Aber Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, solche Dinge zu dulden. Wenn sie es dennoch tun, handelt es sich um reine Kulanz. Sollte der Arbeitgeber jedoch darauf bestehen, alles zu verbieten, was nicht direkt mit der Arbeit zu tun hat, ist er im Recht. Denn das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, mehr nicht.

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