Corona-Maßnahmen, Mindestlohn, Führerschein - im April ändert sich wieder einiges für Arbeitsnehmer, Verbraucher und Bundesbürger. Welche neuen Gesetze treten dann in Kraft?
Für viele Arbeitsnehmer dürfte der April ein guter Monat werden, denn es gibt für einige Berufsgruppen mehr Geld bzw. bessere Arbeitsbedingungen. Doch auch zu Corona, zum Führerschein und zu Lebensmittelvorgaben treten ab 1. April 2021 neue Gesetze in Kraft.
Verbot der Zeitarbeit in Fleischindustrie
Im Frühjahr 2020 war die Fleischbranche nach zahlreichen Infektionen in der Belegschaft unter Druck geraten. Besonders die hohe Zahl der Werkarbeiter aus Osteuropa, von denen viele in beengten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren, hatte Kritik ausgelöst. Die Schlachthöfe wurden zum Teil für mehrere Wochen geschlossen, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Daraufhin untersagte die Bundesregierung zum 1. Januar 2021 den Einsatz von Werkarbeitern im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Ab dem 1. April gilt auch mit Einschränkungen ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern. Zudem müssen Arbeitszeiten in der Fleischindustrie ab 1. April elektronisch erfasst werden, um eine Ausbeutung vorzubeugen.
Gehaltserhöhungen für Beamte
Die Gehälter der Beamten werden von der Bundesregierung angehoben. Die Bundesregierung selbst verzichtet aber auf eine Gehaltserhöhung, so ein Sprecher des Innenministeriums. Demzufolge wird das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes aus dem vergangenen Herbst auf die Beamten übertragen: Damit steigen deren Bezüge zum 1. April um 1,2 Prozent und zum 1. April des kommenden Jahres um 1,8 Prozent. Bei Ministern und Staatssekretären hingegen werde die in diesem Jahr geplante Anhebungen nicht vollzogen.
Tarifvertrag für die Altenpflege soll mehr Lohn bringen
Die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland können auf bundesweit einheitliche und in vielen Fällen höhere Bezahlung hoffen. Die Tarifverträge werden festgezurrt und somit sollen in drei Schritten dann die Mindestentgelte angehoben werden.
Examinierte Altenpflegekräfte würden ab Januar 2023 dann mindestens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Pflegehilfskräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung kämen auf immerhin 15 Euro.
Ab 1. April steigen die Mindestlöhne auf 12,55 Euro pro Stunde (im Osten 12,20 Euro), denn bisher bestehen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte. Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro eingeführt werden.
Verlängerung der Baukindergeld-Regelung endet
Förderung für Familien fällt weg. Familien konnten bisher vom Baukindergeld profitieren. Doch das Programm endet zum 31. März 2021. Bis zu diesem Tag müssen Kaufvertrag und Baugenehmigung vorliegen. Nur wer bis Ende März einen notariellen Kaufvertrag unterschreibt oder eine Baugenehmigung erhält, bekommt weitere sechs Monate Zeit, um einen Antrag auf Baukindergeld einzureichen. Die Frist war bereits aufgrund der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert worden, läuft nun aber zum 31. März 2021 aus.
Nur noch zwei Prozent Transfette in Lebensmitteln erlaubt
Nun auch in Deutschland: ab dem 2. April wird in Deutschland eine Obergrenze für Transfettsäuren in Lebensmitteln gesetzlich festgelegt. In Dänemark ist diese Obergrenze bereits seit 15 Jahren Teil des Gesetzbuchs, nun zieht Deutschland nach. Zwei Gramm Transfettsäuren auf 100 Gramm Nahrung sind jetzt nur noch erlaubt, das heißt, dass Lebensmittel nur noch zwei Prozent industriell gefertigte Transfette enthalten dürfen. Ausnahmen gibt es bei Olivenöl sowie Babynahrung.
Corona-Regeln für April 2021: Diese Maßnahmen gelten derzeit
Die Coronavirus-Infektionszahlen klettern. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.
KONTAKTE: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.
OSTERN: In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
SCHNELL- UND SELBSTTESTS: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.
ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN: In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" öffnen lassen.
ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.
WIRTSCHAFTSHILFEN: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.
REISEN: Bund und Länder appellieren "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Eine neue Einreiseverordnung tritt ab dem 30. März in Kraft, wodurch eine Corona-Testpflicht für alle Flugreisen vor der Abreise Urlaubsziel gilt.
Die Kassenbons könnten künftig noch länger ausfallen, denn ab 1. April 2021 treten Änderungen zu den Angaben in Kraft, die darauf abgedruckt sein müssen. So sollen die Bons neben Zuordnungscodes auch Daten zum Beginn und Ende des Kassiervorgangs enthalten. Zudem sollen die Kassenzettel virtuell in eine Cloud hochgeladen werden. All das soll Steuerbetrug vorbeugen.
Neues Gesetz für Führerscheinprüfung mit Automatikgetriebe
Bislang war es üblich, dass man in der Fahrschule gelernt hat, mit Schaltgetriebe zu fahren. Wer seine Führerscheinprüfung mit Automatikgetriebe statt mit Gangschaltung ablegte, durfte bislang danach nur mit Autos mit Automatikgetriebe fahren. Ab dem 1. April 2021 soll ein neues Gesetz gelten, das es Fahrschüler/innen erlaubt, trotz Fahrprüfung mit Automatikgetriebe mit ihrem erworbenen Führerschein auch Autos mit Gangschaltung zu fahren.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens zehn Fahrstunden mit Schaltgetriebe sowie eine Bescheinigung über Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe vorliegt. Für Letzteres ist eine Testfahrt von mindestens fünfzehn Minuten erforderlich.
Corona-Impfungen beim Hausarzt im April 2021
Nach den Plänen des Bundeskanzleramts sollen ab der Woche nach Ostern immer mehr Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen möglich sein. Zunächst sind aber für die Woche ab dem 5. April nur rund eine Million Impfdosen für die Arztpraxen vorgesehen, für die letzte Aprilwoche werden aber mehr als 3,1 Millionen angestrebt. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen, die nach ihrer Meinung gefährdet sind.