Biken ist IN. Gerade zu Corona-Zeiten erlebt der gute alte Drahtesel einen neuen Boom. Doch es gibt auch für die Pedaltreter Regeln, die unbedingt einzuhalten sind.
08.06.2021
Über Kopfhörer Musik hören, betrunken radeln oder die Freundin auf dem Gepäckträger mitnehmen – ist das erlaubt? Sind viele Gänge besser als wenige, und ist ein weicher Sattel bequem? Wir geben Dir einen Überblick, was richtig und erlaubt ist und wobei es sich nur um einen populären Irrtum handelt.
1. Gibt es ein Tempolimit für Radfahrer?
Nicht nur Autofahrer müssen sich an strikte Regeln halten – auch Du als Radler. Auch beim Tempo.
Zwar ist es eher unwahrscheinlich, dass Du mit Deinem Rad in einer Tempo-50-Zone geblitzt wirst, aber Tempolimits gelten für alle Benutzer des jeweiligen Verkehrswegs, also auch für Dich als Radfahrer. Das gilt vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Wer also rücksichtslos durch eine sogenannte Spielstraße rast, riskiere daher mindestens eine Geldbuße.
2. Dürfen Fahrradfahrer auf der Straße fahren?
Es ist immer wieder zu hören: Radfahrer gehören nicht auf die Straße. Doch das ist nur bedingt richtig.
Denn, gibt es einen Radweg, der mit dem entsprechenden Gebotsschild – weißes Rad auf blauem Grund - ausgeschildert ist, muss der von Fahrradfahrern auch zwingend genutzt werden. Ansonsten stehe es Radlern frei, auf die normale Fahrbahn zu wechseln.
Verboten: es darf aber keinesfalls der Fußweg zum Radweg umfunktioniert werden! Das ist nur erlaubt, wenn es entsprechend beschildert ist, etwa in Parks. Fußgänger haben dann aber immer Vortritt. Einzig Kinder bis zehn Jahre dürfen den Fußweg entlangradeln. Neu: Kinder bis acht Jahre dürfen dort neuerdings auch von einem Elternteil auf dem Rad begleitet werden.
3. Gibt es eine Promillegrenze für Radfahrer?
Achtung: Wenn Du nach nach der Kneipe das Auto stehen lässt und Dich dann aufs Fahrrad setzt, handelst Du nur bedingt richtig. Denn auch für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze, auch wenn diese zwar bei 1,6 statt der 0,5 beim Auto liegt. Passiert allerdings was und der Fahrradfahrer hat mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut, gibt es eine Anzeige. Ab 1,6 Promille gibt es zudem drei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist weg.
Besonders aufpassen sollten S-Pedelec-Fahrer, denn die sehen zwar aus wie Fahrräder, sind aber als Kraftfahrzeuge eingestuft. Daher gilt auch hier die 0,5-Promille-Grenze vom Auto.
4. Ist es erlaubt, beim Radfahren zu telefonieren?
Ja, aber nur mit einer Freisprecheinrichtung - so wie beim Auto auch. Wird das Handy beim Fahrradfahren benutzt, kann dies mit bis zu 55 Euro geahndet werden. Aber im Gegensatz zum Telefonieren beim Autofahren gibt es keinen Punkt in Flensburg. Erlaubt ist es nur, wenn etwa ein Knopf im Ohr genutzt wird und man das Handy nicht in der Hand hält. Entsprechende Freisprecheinrichtungen gibt es kabelgebunden oder via Bluetooth.
Übrigens: verboten sind Kopfhörer nicht. Zum Telefonieren, Navigieren und auch zum Musikhören ist das erlaubt. Allerdings im Falle der Musik nur so laut, dass Umgebungsgeräusche noch gut wahrgenommen werden können. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 15 Euro.
5. Ist der Fahrradhelm Pflicht?
Nein. Auch wenn die Zahl der Fahrradfahrer mit Helm seit Jahren steigt, aber eine Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Auch nicht für einzelne Altersgruppen wie Kinder.
6. Auf dem Gepäckträger jemanden mitnehmen – ist das erlaubt?
Schnell mit der Freundin oder dem Freund zum Bäcker um die Ecke - einer auf dem Sattel, der andere auf dem Gepäckträger: Zu zweit auf dem Fahrrad zu fahren, ist zwar nicht sehr bequem, aber es funktioniert. Nur erlaubt ist es nicht! Mitgenommen werden dürfen nur Kinder bis sieben Jahre und auch nur in einer geeigneten Sitzvorkehrung, also einem Kindersitz. Wichtig: der Fahrradfahrer muss in diesem Fall mindestens 16 Jahre alt sein.
7. Ist jede Fahrradbeleuchtung erlaubt?
Mal strahle der Rucksack, mal blinkt der Helm, andere tragen die Leuchte einfach in der Hand. Keines davon ist erlaubt!
Denn die Fahrradbeleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt, zu erkennen an der Kennzeichnung ~K". Hier gebe es auch Modelle, die mobil mitgenommen und angesteckt werden können. Blinkende Leuchtdioden am Rad aber seien ebenso wenig erlaubt wie eine einfache Taschenlampe. Wer mit defekter Beleuchtung liegen bleibt, sollte am besten vom Rad absteigen und im Sinne der eigenen Sicherheit schieben.
8. Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren?
Ja, aber nur bedingt. Radfahrer fahren gerne nebeneinander – vor allem auf der Straße und nehmen gerne mal die ganze Straßenbreite ein. Da ist allerdings nicht erlaubt. Radfahrer dürfen nur zu zweit nebeneinander fahren, wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindern und überholende Fahrzeuge genügend Sicherheitsabstand zu den Radlern haben.
Eine Ausnahme gibt es: Bei einem Ausflug von mehr als 15 Radfahrern ist es sogar vorgesehen, nebeneinander zu fahren und die ganze Fahrbahnbreite zu nutzen. Hierdurch können andere Straßenverkehrsteilnehmer die Gruppe leichter überholen.
9. Sattel: Hauptsache bequem?
Stichwort Sattel: Hier hält sich das Gerücht, ein weicher Sattel sei bequemer und gesünder als ein harter. Ein Irrtum, der schnell wehtun kann. Viel wichtiger als eine große Polsterfläche sei die richtige Form des Sattels und die findet jeder am besten über Probefahrten heraus.
10. Viele Gänge bringen viel?
Das ist auch nicht richtig: Je mehr Gänge, desto besser. Inzwischen weiß man, dass das Quatsch ist. Nicht die Anzahl der Gänge ist wichtig, sondern es müssen vielmehr die richtigen sein. Wer vorne drei Kettenblätter und hinten acht Ritzel habe, schalte ständig hin und her und über Kreuz, was zudem noch ineffektiv sei. Viel besser ist es, linear zu schalten, also ein Gang nach dem anderen, wie es bei Nabenschaltungen ohnehin der Fall ist. Bei einem Rad mit Kettenschaltung kann man durch extra große Ritzel-Kassetten heute auch mit einem Kettenblatt an der Kurbel gut auskommen.