07. Juni 2022 – 89.0 RTL

Bußgeldkatalog

Achtung Radfahrer: hier wird's richtig teuer!

Auch für's Fahrradfahren, kann es saftige Strafen geben. Kennst Du diese Regeln?

ampel fahrrad radfahrer fußgänger verkehr © pixabay.jpg

Wusstest Du, dass Du auch als Radfahrer an alle geltenden Vorschriften in Deutschland gebunden bist?
Und wenn Du Dich nicht daran hältst, riskierst Du nicht nur ein Bußgeld.

Das Fahrrad ist oft das praktischere und schnellere Verkehrsmittel, vor allem zur Hauptverkehrszeit in den Städten. Zügig an den im Stau stehenden Autos vorbeiziehen oder einen kürzeren Weg durch den Park nehmen – alles alltägliche Szenen auf den Straßen.

Dabei werden oft die einfachsten Regeln vergessen oder sogar ignoriert, was die Verkehrssicherheit bedeutend gefährdet. So ist laut statistischem Bundesamt bei jedem 7. Verkehrsunfall ein Radfahrer beteiligt.

Konsequenzen für den PKW-Führerschein

So erhältst Du als Radfahrer bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel dem Überqueren einer roten Ampel, nicht nur ein fettes Bußgeld, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind möglich. Diese gelten dann auch für das Autofahren. Sammelt man als Radfahrer also fleißig Punkte, kann einem sogar für andere Fahrzeuge die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Beispiele aus dem Fahrrad-Bußgeldkatalog

  • Beleuchtung defekt: 20€ bis 35€
  • Radweg nicht benutzt: 20€ bis 35€
  • Linksseitigen Radweg oder Gehweg vorschriftswidrig benutzt: 55€ bis 100€
  • Missachtung der roten Ampel: 60€ bis 120€ plus 1 Punkt
  • Ampel war bereits über 1 Sekunde Rot: 100€ bis 180€ plus 1 Punkt
  • Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener (Halb-)Schranke: 350€ plus 2 Punkte
  • Handynutzung während der Fahrt: 55€
  • Promillewert bei 0,3 Promille oder mehr: Strafanzeige
  • Promillewert bei 1,6 Promille oder mehr: Geldstrafe plus Anordnung einer MPU plus 3 Punkte

So machst Du es richtig – Überblick der wichtigsten Verkehrsregeln

  • Verkehrszeichen beachten!
  • Die Nutzung gekennzeichneter Radwege ist Pflicht!
  • Der Fußweg darf nur benutzt werden, wenn die Schrittgeschwindigkeit eingehalten und Rücksicht auf Fußgänger genommen wird – ist dies nicht möglich, absteigen!
  • Rechtsfahrgebot einhalten!
  • hintereinander Fahrrad fahren! – außer: die Wegbreite lässt das nebeneinander fahren zu und der übrige Verkehr wird nicht behindert
  • Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einhalten! – 75cm bis 100cm zum Fahrbahnrand und zu parkenden Autos

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