23. September 2021 – 89.0 RTL

Corona

Bald keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne

Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen.

quarantäne virus corona krank © pixabay.jpg

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern einigten sich mehrheitlich darauf in einem Beschluss. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte «Business Insider» darüber berichtet.

Bundesweit einheitlich geregelt

Damit es zu keinem Flickenteppich kommt, ging es bei den Beratungen der Minister um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Regelung bisher

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.


Regelung ab 1. November

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.»
Wer selbst erkranke - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei - bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.


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