23. Oktober 2023 – 89.0 RTL

Pfand

Die 5 größten Pfand-Mythen

Rund um das Thema Pfand gibt es viele Missverständnisse und falsche Vorstellungen. Wir haben uns die fünf größten Irrtümer genauer angesehen und klären auf.

Pfandflasche Automat

Bevor wir uns den fünf größten Pfand-Irrtümern zuwenden, sollten wir zunächst die Frage klären: Warum überhaupt Pfand? Bei Mehrwegflaschen dient das Pfand dazu, sicherzustellen, dass möglichst alle Glas- oder PET-Flaschen wieder in den Kreislauf zurückgeführt und wiederverwendet werden. Bei Einwegflaschen und Getränkedosen besteht seit 2003 eine Pfandpflicht, um sicherzustellen, dass leere Behälter recycelt und nicht im Müll landen.

Mythos 1: Pfandbons müssen sofort eingelöst werden

Das ist so nicht korrekt. Rechtlich betrachtet werden Pfandbons wie Gutscheine behandelt und sind drei Jahre lang gültig. Allerdings kann das Thermopapier, auf dem die Bons gedruckt sind, oft vor Ablauf dieser Frist unleserlich werden. Daher ist es ratsam, Pfandbons nicht allzu lange aufzubewahren, bevor man sie einlöst.

Mythos 2: Ein Pfandsystem existiert nur in Deutschland

Betrachtet man nur den europäischen Wirtschaftsraum, so haben neben Deutschland und Österreich auch die Schweiz, Kroatien, Schweden, Norwegen, Estland, die Niederlande und Dänemark ein Pfandsystem für Flaschen und Dosen. In den USA gibt es zwar in einigen Bundesstaaten ein Dosenpfandsystem, jedoch keines für Flaschen und es existiert keine landesweite Regelung.

Mythos 3: Einwegflaschen und Getränkedosen können in jedem Geschäft zurückgegeben werden

Leider nein. Die Rückgabe von Einwegflaschen und Getränkedosen ist nur in Geschäften möglich, die selbst Einwegverpackungen für Getränke verkaufen. Diese Händler sind verpflichtet, auch Einwegflaschen und Dosen anzunehmen, selbst wenn sie diese nicht im Sortiment führen. Eine Ausnahme bilden kleine Geschäfte wie Kioske, die nur Leergut der Marken und Materialien zurücknehmen müssen, die sie selbst verkaufen.

Mythos 4: Bei zerbeulten Plastikflaschen oder Dosen verliert man das Pfand

Nein, selbst bei zerbeulten Flaschen und Dosen muss das Pfand erstattet werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Einweg-Pfandlogo noch erkennbar ist. Falls der Pfandautomat das Logo nicht lesen kann, muss das Pfandgut an der Kasse angenommen werden. Wenn dies nicht funktioniert und die Geschäftsleitung nicht kooperativ ist, kann man sich bei der Unteren Abfallbehörde beschweren, die in der Regel beim örtlichen Umweltamt angesiedelt ist.

Mythos 5: Flaschen, die im Pfandautomaten landen, werden weiterverwendet

Dies trifft nur auf Mehrwegflaschen mit einem Pfandbetrag von acht oder 15 Cent zu. Diese werden gespült und können bis zu 30 Mal, Glasflaschen sogar bis zu 50 Mal wiederverwendet werden. Einwegflaschen und Dosen mit einem Pfandbetrag von 25 Cent hingegen werden im Pfandautomaten zerkleinert und dann recycelt. Sie werden also nur einmal verwendet.

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