Corona

Homeoffice, Schule, FFP2-Masken: Das sind die neuen Corona-Regeln für Niedersachsen

Die Landesregierung Niedersachsen stellt die verschärften Corona-Regeln vor. Für die Schulen und bei der Maskenpflicht hat sich einiges geändert.

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Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusminister Grant Hendrik Tonne , Foto: Julian Stratenschulte/dpa

21.01.2021

Am gestrigen Mittwoch hat die Landesregierung in Niedersachsen über die neuen Corona-Regeln und den verlängerten Lockdown aufgeklärt.

Die verschärften Corona-Regeln sollen voraussichtlich am Montag, 25.01.2021, mit der neuen Corona-Verordnung in Kraft treten und bis zum Montag, 15.02.2021 gelten.

Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen:

  • Im Öffentlichen-Personen-Nahverkehr und beim Einkaufen im Handel wird eine Pflicht zum Tragen einer OP-Maske eingeführt. Alternativ kann auch eine FFP2-Maske genutzt werden.
  • Die bestehenden Kontaktbeschränkungen in Niedersachsen werden nicht geändert: Ein Haushalt darf sich mit nur einer weiteren Personen eines anderen Haushaltes treffen.
  • Religionsveranstaltungen ab 10 Personen benötigen eine Genehmigung der Behörden.


Wirtschaft:

  • Die Wirtschaftshilfe für Unternehmen soll vereinfacht werden. Die Überbrückungshilfe II und III wird angepasst und soll einfacher zugänglich gemacht werden.


Schule und Kita:

  • Die Präsenzpflicht für den Unterricht an Schulen wird in Niedersachsen allgemein aufgehoben. Somit können sich auch Schüler der Primarstufen und der Abschlussklassen sowie Abiturklassen vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • Ausnahme: Klausuren der Sekundarstufen und Oberstufen müssen weiterhin in der Schule geschrieben werden. Eltern können ihre Kinder für diese Klassenarbeiten nicht vom Präsenzunterricht befreien.
  • Ausnahme: Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist ab Donnerstag, 21.01.2020, möglich. Die Befreiung gilt bis zum Montag, 15.02.2021.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht an den Schulen benötigt keine Begründung. Die notwenigen Formulare werden ab sofort an den Schulen verteilt. Eltern werden gebeten, die ausgefüllten Formulare bis Freitag, 22.01.2021 in der Schule abzugeben.
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht wird einmalig gewährt und gilt für den gesamten Zeitraum bis zum 15.02.2021.
  • Für Schüler, die die Befreiung vom Präsenzunterricht nicht in Anspruch nehmen, wird der Wechselunterricht in geteilten Klassen an den Schulen garantiert.
  • Die Landesregierung Niedersachsen spricht keine Empfehlung für Eltern aus, ihre Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen. Beide Wahlmöglichkeiten werden als gleichwertig angesehen.
  • Die gelten Corona-Regelungen für die Kitas in Niedersachsen bestehen unverändert fort.


Homeoffice:

  • Auf Bundesebene wird ein Gesetz zum verpflichtenden Home-Office kommen. Es ist aber noch unklar, wie dieses aussehen wird.


Ziel:

Ziel der verschärften Regelungen des Lockdowns ist die Reduzierung des 7-Tage-Inzidenzwertes in Niedersachsen auf 50 oder darunter. Ministerpräsident Weil spricht sich für eine baldige Zulassung des Impfstoffes von Astrazeneca aus. Dieser hat den Vorteil, schneller produziert und bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden zu können. Dadurch könnten auch Hausärzte den Impfstoff aufbewahren und Impfungen vornehmen.

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