Warner versendet in den letzten Tagen zahlreiche Abmahnungen und fordert Teilnehmer der JERUSALEMA Challenge zur Kasse.
Schon vor Corona gab es auf den Social-Media-Plattformen unterschiedlichste „Challenges“. Die Bekannteste wird dabei wohl die sogenannte „Ice Bucket Challenge“ sein, bei der sich unzählige Instagram-Nutzer mit eiskaltem Wasser übergossen. Durch die Coronavirus-Pandemie hat sich ein noch größerer Teil des sozialen Miteinanders auf den Social-Media-Plattformen abgespielt, so dass es auch immer wieder zu neuen „Challenges“ gekommen ist. Nun haben einige Teilnehmer der „Jerusalema-Challenges“ mächtig Ärger am Hals. Viele Teilnehmer der „Jerusalema-Challenge“ wurden von Warner abgemahnt.
Jerusalema-Challenge als Zeichen der Hoffnung
Ihr habt es sicherlich auch mitbekommen: zahlreiche Teilnehmer der Jerusalema-Challenge, also Mitarbeiter von Institutionen (u. a. Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser) veröffentlichten in den letzten Monaten Videoclips, in denen sie als Gruppe zum Gute-Laune-Song „Jerusalema“ tanzen. Gerade während der Corona-Zeiten, war das als Zeichen der Hoffnung gedacht. Denn „Jerusalema“ bedeutet in dem in der afrikanischen Sprache Zulu getexteten Song: das himmlische Jerusalem, also Ort der Hoffnung, der Freude .
Abmahnungen von Warner Music
Doch leider ging hier der Schuss nach hinten los. Denn sie haben sich nicht nur Freude eingehandelt, sondern Abmahnungen und Schadensersatzforderungen seitens Warner. Warner ist das Label, das die Rechte des Songs für sich in Anspruch nimmt.
Warner fordert die Teilnehmer in den Abmahnungen u.a. auf, die Videoclips nicht weiter auf YouTube bereitzustellen. Gleichzeitig verlangte Warner jeweils auch Schadensersatz in mittlerer vierstelliger Höhe sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Grundsätzlich sieht es rechtlich für die abgemahnten schlecht aus.
Wie ist die Rechtslage? Urheberrecht geht vor!
Ob Warner und der Komponist, der Künstler „Master KG“, sich durch diese „Abmahnwelle“ beliebt machen, steht dahin. Denn es steht fest, dass Master KG den Song "Jerusalema" komponiert hat, also der Urheber ist. Er bzw. sein Label Warner haben das sog. „Synchrecht“ (dt.: Filmherstellungsrecht) gemäß § 88 UrhG.
Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer der „Jerusalema-Challange“ ein Musikwerk mit „Bildfolgen“ zu einem Filmwerk verknüpft haben, ohne die Rechteinhaber nach einer Lizenz zu fragen, so dass die geltend gemachten Ansprüche, dass heißt Unterlassungsanspruch und Schadensersatz gerechtfertigt sein werden.
Hätte Warner milder reagieren können? Möglich. Musste Warner das? Nein.
Drohen jetzt Abmahnwellen bei TikTok und Co?
Auch hier sieht es leider schlecht aus. Grundsätzlich gelten auch bei TikTok die Regelungen des UrhG, so dass auch hier § 88 UrhG anwendbar ist.
So schreibt z.B. TikTok in seinen Nutzungsbedingungen zu der Nutzung von fremden Musikstücken:
„IN BEZUG AUF TONAUFNAHMEN (UND DIE DARIN ENTHALTENEN MUSIKALISCHEN WERKE), DIE INNERHALB DER DIENSTE ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, WERDEN IHNEN NACH DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN KEINERLEI RECHTE EINGERÄUMT.“
Auch Facebook stellt in seinen Nutzungsbedingungen klar, dass die Nutzung von Musik für kommerzielle oder nicht-persönliche Zwecke untersagt ist, es sei denn, Nutzer haben entsprechende Lizenzen erworben.
Entsprechend besteht die akute Gefahr, dass Warner eine „Abmahnwelle“ ausgelöst hat und auch andere Urheber folgen werden und Nutzer der sozialen Netzwerke abmahnen werden.
Entsprechend sollten Nutzer von TikTok, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken spätestens ab jetzt bei der Nutzung von Musik aufpassen und sich sicherheitshalber vorher mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Fazit
Vorsicht bei urheberrechtlich geschützter Musik in Videos!