14. November 2025 – 89.0 RTL
Ein Autofahrer aus Köln hat 150 Euro Strafe bekommen, weil er während der Fahrt auf der Autobahn an seiner E-Zigarette rumgetippt hat. Eine Polizeistreife hat ihn dabei erwischt. Der Mann hat sich dagegen gewehrt und gesagt, er habe nur die Stärke seiner E-Zigarette verändert und kein Handy benutzt. Doch das Oberlandesgericht Köln hat ihm eine Absage erteilt. Die Begründung der Richter: Eine E-Zigarette mit Bildschirm zählt als elektronisches Gerät. Wer damit am Steuer rumspielt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung - genauso wie beim Handy. Der Grund: Wer die Stärke seiner E-Zigarette einstellt, muss auf das Display schauen. Das lenkt vom Verkehr ab und ist gefährlich. Der ADAC weist auf das Urteil hin. Es zeigt: Das Handyverbot am Steuer ist breiter gefasst, als viele denken.