Corona

Neue Corona-Beschlüsse: Lockdown bis 28. März verlängert, dafür aber auch ein paar Lockerungen

Neu sind die stufenweisen Lockerungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50 bzw. 100 liegt.

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Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa, Foto: Markus Schreiber/AP POOL/dpa

Beim Corona-Gipfel zwischen Kanzlerin und Ministerpräsidenten wurden folgende Beschlüsse gefasst: Generell wird der Lockdown vorerst bis zum 28. März verlängert. In einigen Punkten werden die Regeln jedoch aufgeweicht. Beim Ziel der 35er Inzidenz wurde Kanzlerin Merkel überstimmt. Ziel für Lockerungen ist die Marke von 50.

Die Beschlüsse im Überblick:

Impfungen

Um schneller mit den Impfungen voranzukommen, dürfen ab Ende März auch Arztpraxen impfen. Bisher passiert das nur in den von den Ländern aufgebauten Impfzentren. Außerdem dürfen die Länder ab nächster Woche flexibler über die Impfreihenfolge bestimmen.

Private Zusammenkünfte

Ab 8. März dürfen sich zwei Haushalte privat treffen. Dabei dürfen es aber insgesamt nicht mehr als 5 Personen sein. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei aber nicht. Außerdem gelten Paare, die nicht zusammenwohnen, nun auch als ein Hausstand.

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis an 3 Tagen hintereinander über 100 steigen, dann tritt dort die Regelung, die vorher galt, wieder in Kraft (Treffen vom eigenen Haushalt plus eine weitere Person). Auch hier sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen.

Keine Lockerungen an Ostern

Viele hatten gehofft, dass es über die Ostertage ähnliche Sonderregelungen gibt, wie über Weihnachten. Diese wird es nicht geben. Außerdem appellieren Bund und Länder eindringlich von allen nicht dringenden Reisen abzusehen.

2. Öffnungsschritt (unabhängig von 7-Tage-Inzidenz)

Der Beschluss sieht die Öffnung in fünf Schritten vor. Der erste Schritt wurde bereits am 1. März vollzogen. Schulen, Kitas und Friseure dürfen seitdem wieder öffnen. Der zweite Öffnungsschritt sieht unabhängig von den Inzidenzen folgendes vor:

  • Ab 8. März dürfen bundesweit einheitlich Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Dafür müssen sie aber ein Hygienekonzept vorlegen. Außerdem gibt es eine Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm. Größere Geschäfte müssen für jeden weiteren Kunden 20 qm berechnen.
  • Ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen Fahr- und Flugschulen öffnen. Die Fahr- und Flugschüler müssen aber einen negativen und tagesaktuellen COVID-Schnelltest vorweisen können. Und auch ein Testkonzept für das Personal der Schulen ist Voraussetzung für die Öffnungen.

3. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von max. 50:

  • Öffnung des Einzelhandels mit Begrenzung (ein Kunde pro 10 qm für Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm. Größere Geschäfte müssen für jeden weiteren Kunden 20 qm berechnen.)
  • Öffnungen von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu 10 Personen draußen (auch auf Sportanlagen)

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100:

  • Öffnung des Einzelhandels mit Terminshopping: der Kunde muss vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht haben. Dieser muss mit Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden. Außerdem liegt die Begrenzung bei einem Kunden pro angefangenen 40 qm Verkaufsfläche.
  • Öffnungen von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Sport alleine oder zu zweit unter freiem Himmel. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 20 Personen zusammen Sport machen.

4. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)

Bei einer über 14 Tage stabilen 7-Tage-Inzidenz von max. 50 (frühestens ab 22.03.21):

  • Öffnung von Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer über 14 Tage stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 (frühestens ab 22.03.21):

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, muss ein tagesaktueller negativer COVID 19-Schnelltest vorliegen
  • Öffnung von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen können.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich: Alle Teilnehmer müssen einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen können.

5. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)

Wenn nach dem 4. Öffnungsschritt die 7-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil bei max. 50 liegt (frühestens 05.04.21):

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich
  • Kontaktsport in Innenräumen

Wenn nach dem 4. Öffnungsschritt die 7-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil oder sinkend bei unter 100 liegt (frühestens ab 05.04.21):

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm Verkaufsfläche.
  • kontaktfreier Sport im Innen- und Kontaktsport im Außenbereich (ein Test ist hier nicht erforderlich).

Notbremse und weitere Öffnungsschritte

Für alle Öffnungen gibt es eine Notbremse: Sollte die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an 3 aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigen, dann gelten wieder die Regeln, die bis zum 7. März in Kraft waren.

Über weitere Öffnungsschritte für weitere Bereiche (Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Hotel- und Gastgewerbe) beraten die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bei ihrem nächsten Treffen am 22.03.21.

Homeoffice

Es wird die geltende Verordnung bis zum 30. April 2021 verlängert, nach der der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeit das zulässt.

Mehr Corona-Tests

In den Beschlüssen wird auf die besondere Rolle der COVID 19-Tests hingewiesen. Um mehr Öffnungen zu ermöglichen, soll mehr getestet werden.

  • Schülern und Personal der Schulen und Kinderbetreuung sollen pro Präsenzwoche die Möglichkeit für mindestens einen kostenlosen Schnelltest bekommen.
  • Unternehmen sollen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, pro Woche das Angebot für einen kostenlosen Schnelltest machen (über die Details will der Bund mit der Wirtschaft noch diese Woche beraten).
  • Auch jeder Bürger ohne Corona-Symptome soll jede Woche einmal die Möglichkeit bekommen, sich kostenlos in Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzten testen zu können.

Allerdings ist unklar, wie viele Tests tatsächlich erhältlich sind und bestellt wurden. Die Teststrategie soll bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden.

Die Beschlüsse sind noch nicht in kraft. Sie müssen erst noch von den einzelnen Bundesländern in Landesverordnungen umgesetzt werden.

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