Corona
Neue Corona-Beschlüsse: Lockdown bis 28. März verlängert, dafür aber auch ein paar Lockerungen
Neu sind die stufenweisen Lockerungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 50 bzw. 100 liegt.

Impfungen
Private Zusammenkünfte
Keine Lockerungen an Ostern
2. Öffnungsschritt (unabhängig von 7-Tage-Inzidenz)
Ab 8. März dürfen bundesweit einheitlich Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Dafür müssen sie aber ein Hygienekonzept vorlegen. Außerdem gibt es eine Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm. Größere Geschäfte müssen für jeden weiteren Kunden 20 qm berechnen.Ebenfalls mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen Fahr- und Flugschulen öffnen. Die Fahr- und Flugschüler müssen aber einen negativen und tagesaktuellen COVID-Schnelltest vorweisen können. Und auch ein Testkonzept für das Personal der Schulen ist Voraussetzung für die Öffnungen.
3. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)
Öffnung des Einzelhandels mit Begrenzung (ein Kunde pro 10 qm für Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm. Größere Geschäfte müssen für jeden weiteren Kunden 20 qm berechnen.) Öffnungen von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu 10 Personen draußen (auch auf Sportanlagen)
Öffnung des Einzelhandels mit Terminshopping: der Kunde muss vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum gebucht haben. Dieser muss mit Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden. Außerdem liegt die Begrenzung bei einem Kunden pro angefangenen 40 qm Verkaufsfläche. Öffnungen von Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung Sport alleine oder zu zweit unter freiem Himmel. Kinder bis 14 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 20 Personen zusammen Sport machen.
4. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)
Öffnung von Außengastronomie Öffnung von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, muss ein tagesaktueller negativer COVID 19-Schnelltest vorliegen Öffnung von Theatern, Kinos, Konzert- und Opernhäusern. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen können. Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich: Alle Teilnehmer müssen einen tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen können.
5. Öffnungsschritt (abhängig von 7-Tage-Inzidenz)
Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich Kontaktsport in Innenräumen
Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm Verkaufsfläche. kontaktfreier Sport im Innen- und Kontaktsport im Außenbereich (ein Test ist hier nicht erforderlich).
Notbremse und weitere Öffnungsschritte
Homeoffice
Mehr Corona-Tests
Schülern und Personal der Schulen und Kinderbetreuung sollen pro Präsenzwoche die Möglichkeit für mindestens einen kostenlosen Schnelltest bekommen. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, pro Woche das Angebot für einen kostenlosen Schnelltest machen (über die Details will der Bund mit der Wirtschaft noch diese Woche beraten). Auch jeder Bürger ohne Corona-Symptome soll jede Woche einmal die Möglichkeit bekommen, sich kostenlos in Testzentren oder bei niedergelassenen Ärzten testen zu können.