05. Dezember 2022 – 89.0 RTL

Energiepreise

Neue Energie-Abzocke – Das kannst Du tun!

Zum Jahreswechsel wollen hunderte Gas- und Strom-Grundversorger die Preise um bis zu 60 Prozent anheben. Und das ist illegal, denn die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Preisexplosion stoppen.

geld preis euro energie strom gas kosten erhöhung rechnung © pixabay

Dieses geplante Gesetz sieht neben den Preisbremsen auch ein "Missbrauchsverbot" vor. So dürfen nämlich Versorgungsunternehmen 2023 nur noch die Erhöhung bei Beschaffungskosten an die Kunden weitergeben. Alle Preiserhöhungen darüber hinaus sind illegal. Du als Verbraucher kannst Dich in bestimmten Fällen gegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas zum Jahreswechsel wehren.

Was Du tun kannst:

Bei Überweisung an den Energie-Versorger

1. Widerspruch einlegen!
Schicke ein formloses Schreiben an den Versorger und fordere Deinen Versorger darin auf, nachzuweisen, dass die Preiserhöhung tatsächlich „angemessen“ ist.

Wichtig: Prüfe, ob der Widerspruch auch wirklich beim Versorger angekommen ist.

2. Die Erhöhung nicht zahlen!
Die Verbraucher werden viel Geduld aufbringen müssen, denn daas Kartellamt wird die Preiserhöhungen genau unter die Lupe nehmen. Da dürfte allerdings Monate dauern.


Du hast nun zwei Möglichkeiten:

  • Du kannst auf die Zahlung der Erhöhung verzichten, überweise nur den bisherigen Betrag.
    Wichtig: Lege das einbehaltene Geld unbedingt auf die hohe Kante, falls das Kartellamt der Preiserhöhung doch zustimmt.
  • Du bezahlst auch die Erhöhung – aber „unter Vorbehalt“.
    Wichtig: Teile das dem Versorger schriftlich mit. Die Mehrausgaben kannst Du dann später zurückfordern.


3. Nicht einschüchtern lassen!
Lasse Dich nicht einschüchtern, falls Dein Versorger mit Abschaltung von Strom oder Gas droht. Das ist nämlich „nicht rechtmäßig“. In diesen Fällen am besten Hilfe holen, z. B. bei Verbraucherschützern.

Bei Überweisung an den Vermieter

Fordere Deinen Vermieter auf, der Preiserhöhung beim Versorger zu widersprechen. Falls es Dein Vermieter nicht macht, dann kannst Du die Strom- und Gas-Kosten in der Nebenkostenabrechnung einfrieren.

Das bedeutet: Die Erhöhung nicht bezahlen. Hole Dir auch hier Rechtsberatung (z. B. Mieterbund).


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