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Neuer Bußgeldkatalog 2021: Jetzt wird es richtig teuer

Ein neuer Bußgeldkatalog soll zum Herbst 2021 rauskommen. Und mit dem wird's richtig teuer.

blitzer auto kontrolle polizei strafe © pixabay.jpg

Mit dem neuen Bußgeldkatalog soll es nicht nur Rasern an den Kragen gehen, sondern es werden auch andere Verkehrsvergehen schärfer geahndet. Zum Beispiel werden Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig doppelt so teuer. Auch bei anderen Vergehen im Straßenverkehr wirst Du richtig zur Kasse gebeten.

Die Straßenverkehrsregeln dienen der allgemeinen Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollen jetzt mit einem neuen, überarbeiteten Bußgeldkatalog besser geschützt werden. Doch welche neuen Regeln gelten überhaupt? Wie hoch fallen die neuen Bußgelder aus? Wir verraten es Dir.

Zu schnelles Fahren: Bußgelder werden teils verdoppelt

In der Tabelle haben wir Dir übersichtlich dargestellt, auf was Du Dich zum Ende des Jahres einstellen kannst, wenn Du zu schnell unterwegs bist und geblitzt wirst.


bis 1015 €30 €10 €20 €
11 bis 1525 €50 €20 €40 €
16 bis 2035 €70 €30 €60 €
21 bis 2580 €115 €70 €100 €
26 bis 30100 €180 €80 €150 €
31 bis 40160 €260 €120 €200 €
41 bis 50200 €400 €160 €320 €
51 bis 60280 €560 €240 €480 €
61 bis 70480 €700 €440 €600 €
über 70680 €800 €600 €700 €

Überschreitung km/h

Geldstrafe alt innerorts

Geldstrafe neu innerorts

Geldstrafe alt außerorts

Geldstrafe neu außerorts

Die ursprünglich vorgesehene und heftig kritisierte Strafe, wonach innerorts bei einer Überschreitung von bereits 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot drohte, findet sich in der neuen Fassung der StVO-Novelle nicht mehr wieder. Wie bisher droht erst dann ein Fahrverbot, wenn Du innerorts mit mindestens 31 km/h zu schnell unterwegs bist. Außerorts müssen es mindestens 41 km/h sein. Bist Du ein Wiederholungstäter? Dann droht Dir schon ab 26 km/h der Einzug des Führerscheins – egal ob innerorts oder außerorts.

Missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse

Da es noch zahlreiche andere Vergehen im Straßenverkehr gibt, die die Sicherheit anderer gefährden, werden nicht nur die Bußgelder für zu schnelles Fahren voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2021 angepasst, sondern auch andere Regeln. Wie zum Beispiel die Nutzung bzw. das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Bei einem Stau auf der Autobahn muss immer eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer eine gebildete Rettungsgasse für schnelleres Vorankommen missbraucht, muss künftig mit einer satten finanziellen Bestrafung rechnen. Dann werden mindestens 200 Euro fällig und der Führerschein ist für einen Monat weg. Zusätzlich kassierst Du zwei Punkte in Flensburg. In der Spitze ist sogar ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro möglich. Auch dann, wenn Du für das Nichtbilden einer Rettungsgasse verantwortlich bist.


Unnützes Fahren mit dem Auto

Hast Du gewusst, dass man auch bestraft werden kann, wenn Du einfach zum Spaß mit Deinem Auto unterwegs bist und dabei andere Menschen belästigst?
Dafür kannst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro statt bisher 20 Euro bedacht werden. Das vor allem bei Jugendlichen beliebte Posen durch das Aufheulen lassen des Motors kann ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet werden. Nicht nur auf Partymeilen in Innenstädten, sondern zum Beispiel auch vor Ampeln.


Parken nur auf passenden Parkplätzen

Teuer kann es für Dich zukünftig auch werden, wenn Du Dein Auto auf einem Parkplatz abstellst, der eigentlich für Schwerbehinderte oder zum Aufladen von Elektroautos gedacht ist. Das Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen kostet künftig auch 55 Euro Geldbuße. Gleiches gilt, wenn Du Dein Auto dort abstellst, wo nur Carsharing-Fahrzeuge stehen dürfen.
Auch das Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, wie einer scharfen Kurve, ist künftig ebenfalls teurer und kostet 35 Euro; mit Behinderung oder länger als eine Stunde sogar 55 Euro.

Das gleiche Bußgeld musst Du zahlen, wenn Du Dein Auto auf dem Geh- oder Radweg abstellst. Geschieht dies mit Behinderung oder für mehr als eine Stunde, dann steigt das Bußgeld auf bis zu 110 Euro. Das gilt übrigens auch für den rot oder mit einer gestrichelten Linie markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn. Er ist grundsätzlich freizuhalten – was übrigens auch für den Lieferverkehr gilt.

Parken in zweiter Reihe kostet künftig laut neuem Bußgeldkatalog satte 55 Euro Geldbuße. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet, dann steigt das Bußgeld auf bis zu 110 Euro. Und: zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Niemand darf mehr ohne Grund sein Fahrzeug einfach so auf der Straße abstellen. Auch nicht mit Warnblinkanlage. Dann könnte man sogar einen Vorsatz geltend machen. Allgemeine Halt- und Parkverstöße werden zukünftig mit einer Sanktion von bis zu 55 Euro geahndet. Bisher waren es nur bis zu 15 Euro.

Noch teurer wird es, wenn Du Feuerwehrzufahrten blockierst oder so zuparkst, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten. Dann musst Du mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro rechnen. Rechtswidriges Parken im Schienenraum kostet künftig bis zu 70 Euro – zum Beispiel, wenn Du die freie Fahrt einer Straßenbahn blockierst

Neu:
Neu im Bußgeldkatalog wird dann der Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ sein. Ein Verstoß hiergegen kostet künftig 80 Euro. Parkst Du auf Bussonderstreifen oder im Haltestellenbereich werden nicht mehr bis zu 35 Euro, sondern bis zu 100 Euro fällig.


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