20. Dezember 2022 – 89.0 RTL

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Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich 2023

Das neue Jahr ist angebrochen - das bedeutet jede Menge Neuerungen. Diese betreffen unter anderem das Kindergeld, die Tabaksteuer oder das Autofahren. Das erwartet Dich 2023.

Jahr 2023

Die Ereignisse aus den vergangenen Jahren haben die Politiker und Politikerinnen dazu veranlasst einige Gesetzesänderungen vorzunehmen. Diese reichen von Steuern, über Krankenkassenbeiträge bis zum Autofahren. Viele Neuerungen werden die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2023 unterstützen, wie die Strom- und Gaspreisbremse oder der Nachfolger des 9-Euro-Tickets, aber was Dich darüber hinaus sonst noch erwartet, erfährst Du hier.

Strom- und Gaspreisbremse

Ab dem 1. März 2023 werden die Strom- und Gaspreise gedeckelt, aber auch die Monate Januar und Februar sind bereits rückwirkend von diesem Gesetz betroffen. Der Strompreis wird in privaten Haushalten und kleinen Unternehmen bei 40 Cent gedeckelt und der Gaspreis für private Haushalte und Vereine bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei Fernwärme liegt die Bremse bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Gaspreisbremse, da sie auch unterstützt werden, sofern sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen.
In beiden Fällen betrifft die Deckelung nur 80 Prozent des prognostizierten bzw. bisherigen Jahresverbrauchs.

49-Euro-Ticket

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets in diesem Jahr, folgt 2023 nun das 49-Euro-Ticket oder auch "Deutschlandticket" genannt. Damit soll man in Form eines monatlichen Abos Straßen-, S- und U-Bahnen, sowie Regionalzüge und Stadt- und Regionalbusse. Die Politik strebt den Start zum 1. April an, wobei die Verkehrsunternehmen eher Mai für realistisch halten.

Krankenkassenbeitrag steigt

Zum 1. Januar sollen die Krankenkassenbeiträge auf den Rekordwert von durchschnittlich 16,2 Prozent steigen. damit sollen die deutlich höheren Kosten im Gesundheitswesen durch die Coronapandemie ausgeglichen werden.

Mehr Kindergeld

Ebenfalls zum 1. Januar erhöht sich der Kindergeldsatz auf 250 Euro für jedes Kind. Das sind für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Tabaksteuer

Rauchen wird teurer. Zum 1. Januar wird eine Packung mit 20 Zigaretten ungefähr 10 Cent teurer und das ist nur der Anfang. In drei Jahren soll eine solche Schachtel dann sogar 8 Euro kosten. Somit steigt der Preis jährlich um ungefähr acht Cent. Damit soll Rauchen immer unattraktiver für die Bürgerinnen und Bürger werden.

Mehrwegpflicht

Alle Restaurants, Tankstellen, Bistros oder Cafés, die ihr Essen und Trinken auch To-Go anbieten, müssen ab dem 1. Januar auch eine Mehrwegalternative anbieten können. Außerdem darf das gekaufte Produkt in einer Mehrwegverpackung nicht teurer verkauft werden als das in der Einwegverpackung. Allerdings darf auf die Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden, welches die Rückgabe gewährleisten soll.
Kleinere Geschäfte wie Kioske, Imbisse oder Spätis sind von dieser Regelung ausgeschlossen, wenn sie nicht mehr als fünf Mitarbeiter und eine Ladenfläche unter 80 Quadratmeter haben.

Das ist neu beim Autofahren

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden ist, in den EU-Führerschein umgetauscht werden. Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden bestimmt das Geburtsjahr das Umtauschjahr des Führerscheins. Somit müssen 2023 alle Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 bis zum 19. Januar ihre alten Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen.

Bereits in diesem Jahr wurde die Vorgabe eingeführt, dass jedes Auto zwei medizinische Masken im Verbandskasten mitzuführen hat, doch bislang noch ohne Bestrafung. Ab Januar 2023 ist die Übergangsphase vorbei und es wird verpflichtend zwei Masken mitzuführen.

Auf Grund der sowieso schon hohen Energiekosten, werden wir im kommenden Jahr vor höheren CO2-Abgaben geschont. Somit steigt der Betrag nicht, wie eigentlich geplant, von 30 auf 35 Euro.

Um die E-Mobilität attraktiver zu gestalten gab es bislang einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines neuen E-Autos. Ab dem kommenden Jahr gibt es maximal noch einen Zuschuss von 6.750 Euro. Autos, die einen Neukaufpreis von bis zu 40.000 Euro (Netto) haben, bekommen nur noch 4.500 Euro (statt 6.000 Euro) Zuschuss vom Staat, plus 2.250 Euro vom Hersteller. Bei Autos bis 65.000 Euro (Netto) Neukaufpreis gibt es noch 3.000 Euro Zuschuss, plus 1.500 Euro vom Hersteller. Und auch Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitserklärung

Den "gelben Schein" gibt's ab dem kommenden Jahr digital. Als Arbeitnehmer sind Sie auch nicht mehr dazu verpflichtet Ihrem Arbeitgeber die Krankschreibung per Post zu schicken, vielmehr ist Ihr Arbeitgeber dazu angewiesen die Daten elektronisch als sogenannte eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen.
Du musst also lediglich Deinen Vorgesetzten über Deine Krankheit informieren und darüber, wie lange Du ausfallen wirst. Danach schickt Dein Arzt Deine Krankschreibung an die Krankenkasse und von dort kann Dein Arbeitgeber Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einsehen.

Voraussichtlich mehr Rente

Die Rentenbeiträge sollen voraussichtlich im Juni nächsten Jahres im Westen um rund 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent angehoben werden. Wirklich fest stehen diese Erhöhungen noch nicht, sollen aber im März 2023 beschlossen werden.

Die neue Euro-Münze

Ab dem 1. Januar wird in Kroatien mit dem Euro bezahlt und nicht wie bisher mit Kuna. Daher werden ab diesem Tag neue kroatische Münzen in Umlauf gebracht. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wird dann der Ingenieur Nikola Tesla zu sehen sein. Die 1-Euro-Münze bekommt das Bild eines Marders. Dieses Tier heißt im Kroatischen "Kuna", also wie die bisherige kroatische Währung und auf der 2-Euro-Münze wird der Umriss Kroatiens zu sehen sein.

Mindestlohn für Pflegepersonal

Der Mindestlohn für Pflegekräfte wird in zwei Stufen steigen: im Mai und Dezember 2023. Ab Mai sollen Pflegehilfskräfte dann mindestens 13,90 Euro pro Stunde und im Dezember dann mindestens 14,15 Euro pro Stunde geben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte verdienen dann ab Mai mindestens 17,65 Euro pro Stunde und ab Dezember dann mindestens 18,25 Euro pro Stunde.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Trotz der Debatte, wird das Bürgergeld ab dem 1. Januar Hartz IV ersetzen. Das ändert sich:

  • Der neue Regelsatz für Erwachsene liegt dann bei 502 Euro pro Monat. Das sind 43 Euro mehr als beim Harzt IV. Lebenspartner bekommen 451 Euro, nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben 402 Euro, Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro und Kinder bis zu fünf Jahren 318 Euro. Volljährige Menschen in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB) bekommen 402 Euro.
  • Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit darf noch ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro als "Schonvermögen" erlaubt. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf 15.000 Euro behalten.
  • Sanktion gibt es von Beginn an, wenn die Mitwirkungspflicht verletzt wird.
  • Lebt der Arbeitslose in einer zu großen Wohnung, gilt eine Schonfrist von einem Jahr.
  • Der Vermittlungsvorrang fällt weg, sofern es die Möglichkeit zu einer Aus- oder Weiterbildung gibt und gleichzeitig ein Jobangebot besteht, kann sich die betroffene Person auch für das Bildungsangebot entscheiden.
  • Außerdem darf man mehr hinzuverdienen. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf davon künftig 30 Prozent behalten. Schüler, Azubis und Studierende dürfen bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei erhalten und Schüler dürfen in den Ferien so viel dazu verdienen, wie sie mögen.
Mehr Wohngeld

Auch das Wohngeld wird zum 1. Januar von 190 Euro auf 370 Euro monatlich angehoben. Außerdem werden auch mehr Menschen den Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Netflix beendet Account-Sharing

Ungefähr 100 Millionen Menschen benutzen Netflix, ohne dafür zu bezahlen, indem sie die Accounts ihrer Freunde oder Familien benutzen. Damit soll im kommenden Jahr Schluss sein, denn Netflix verhängt eine "Strafe" für das Teilen des Passworts. Wie genau das allerdings aussehen wird, bleibt abzuwarten.

EU-weites Recht auf Reparatur

Heutzutage sind viele Geräte nicht mehr sehr langlebig, damit ständig neu gekauft werden muss. Um diesem Verhalten nun einen Riegel vorzuschieben will die EU-Kommission im kommenden Jahr das EU-weite Recht auf Reparatur angehen. Es soll eine bessere Kennzeichnungen zu Verbraucherinformationen, eine längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie längere Garantielaufzeiten beinhalten.

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag ist der Teil Ihres Jahreseinkommens, für den Sie keine Steuern bezahlen müssen. Er wird nun um 561 Euro auf insgesamt 10.908 Euro angehoben. Für Eheleute gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro. Diese Änderung gehört zum Inflationsausgleichsgesetzes, welches die Steuerlast an die Inflation anpassen soll, um die Bürger zu entlasten.


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