07. Januar 2026 – 89.0 RTL

Auto

Parkschein unter Schnee? Was bei verdeckten Ausweisen wirklich gilt

Muss der Parkausweis im Winter vom Schnee befreit werden? Erfahrt , welche Regeln gelten und wann ein Knöllchen droht.

Parkplatz Winter

Wer kennt das nicht: Nach einer frostigen Nacht verwandelt sich Euer Auto in eine weiße Schneelandschaft. Während die meisten Autofahrer wissen, dass vor der Fahrt Scheiben und Kennzeichen freigekratzt werden müssen, herrscht bei parkenden Fahrzeugen oft Unsicherheit. Muss der Parkschein wirklich alle paar Stunden vom Schnee befreit werden? Die gute Nachricht vorweg: Nein, das muss er nicht - zumindest nicht, solange Euer Auto steht.

Parkausweis sichtbar auslegen - dann ist Eure Pflicht erfüllt

Die Regel ist eigentlich simpel: Parkscheine, Parkscheiben und Anwohnerparkausweise müssen beim Abstellen des Fahrzeugs von außen gut erkennbar sein. Wer diese Pflicht erfüllt hat, kann beruhigt sein. Sollte später Schnee oder Eis die Sicht auf den Ausweis verdecken, droht kein Knöllchen - vorausgesetzt, die Berechtigung ist gültig. Der Tüv Thüringen bestätigt: Ihr habt Eure Sorgfaltspflicht bereits beim korrekten Auslegen erfüllt.

Das Gleiche gilt übrigens für die Kennzeichen. Werden diese nach dem Parken durch Winterwetter unleserlich, müssen sie nicht zwischendurch freigemacht werden. Anders sieht es allerdings aus, sobald Ihr wieder losfahren wollt.

Vor der Fahrt: Mehr als nur ein Guckloch ist Pflicht

Wer sein Auto nach einer Schneenacht bewegen möchte, muss gründlich Hand anlegen. Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe mag verlockend erscheinen, reicht aber bei weitem nicht aus. Diese Nachlässigkeit kann nicht nur ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen, sondern im Ernstfall sogar zu einer Mithaftung bei einem Unfall führen.

Auch die Kennzeichen müssen wieder lesbar sein, bevor es losgeht. Sind sie noch verschneit, droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro, so der ADAC Hessen-Thüringen. Doch damit nicht genug: Auch Dach, Motorhaube und Heck sollten vom Schnee befreit werden. Löst sich die weiße Pracht während der Fahrt und gefährdet nachfolgende Verkehrsteilnehmer, werden 25 Euro fällig.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Müssen wir unseren Parkschein regelmäßig vom Schnee befreien, wenn unser Auto mehrere Tage steht?


Nein, das ist nicht nötig. Solange Ihr den Parkschein beim Abstellen gut sichtbar ausgelegt habt und er gültig ist, müsst Ihr ihn nicht zwischendurch freikratzen. Eure Pflicht endet mit dem korrekten Auslegen - was danach durch Schnee oder Eis passiert, liegt außerhalb Eurer Verantwortung.

Reicht es aus, nur die Frontscheibe freizukratzen, wenn wir losfahren wollen?

Nein, definitiv nicht. Alle Scheiben müssen frei sein, damit Ihr rundum gute Sicht habt. Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld und im Schadensfall eine Mithaftung bedeuten. Nehmt Euch die Zeit für gründliches Freikratzen - Eure Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer hängt davon ab.

Was passiert, wenn Schnee von unserem Dach während der Fahrt auf andere Autos fällt?

Das kann teuer werden. Wenn sich Schnee vom Dach löst und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Schlimmer noch: Bei einem dadurch verursachten Unfall könnt Ihr haftbar gemacht werden. Deshalb solltet Ihr vor jeder Fahrt Dach, Motorhaube und Heck gründlich vom Schnee befreien.

Mehr Aktuell & Service

undefined
89.0 RTL
Audiothek