Sommer-Comeback

Picknick und Chill: Sex im Freien - ist das überhaupt erlaubt?

Der Sommer kommt zurück und für Dich kann's noch mal echt heiß werden... beim Sex im Freien!

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Was kann bei Sex im Freien rechtlich auf Dich zukommen? Wir machen den Faktencheck!

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn andere Leute es sehen können und dadurch gestört werden. Kostet im schlimmsten Fall mehrere Hundert Euro. Dabei gilt natürlich: Je penetranter, desto teurer!

  • Sex ist nicht strafbar, wenn ein Paar es nicht darauf anlegt, von anderen entdeckt zu werden, sich also zum Beispiel irgendwo tief im Gebüsch versteckt oder irgendwo im hohen Feld.

  • Wenn es jemand auch in solchen Fällen zufällig sieht, wird der Anzeige in aller Regel nicht nachgegangen. Also einfach ein sicheres Versteck suchen und let’s go!

  • Sex auf dem Balkon kann zu Abmahnung durch Vermieter wegen Störung des Hausfriedens führen. Also am besten Sex nur mit Sichtschutz oder in den späten Abendstunden und natürlich nicht so laut.

Na dann, viel Spaß!

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