28. März 2023 – 89.0 RTL
Eine Schule in Nordrhein-Westfalen hat Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Grund ist das Tragen Jogginghosen.
Die Sekundarschule Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen hat jüngst Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie Jogginghosen tragen. Die Hausordnung der Sekundarschule verbietet das Tragen von Jogginghosen im Unterricht. Trotz des in der Hausordnung geregelten Verbots, haben sich Eltern bereits bei der Schulleitung beschwert. Diese sieht sich jedoch weiterhin im Recht. Man wolle die Schüler so bestmöglich auf das Arbeitsleben vorbereiten. Kleidung wie Jogginghosen würden eher zum Chillen einladen. Laut Juristen ist das Verbot rechtlich, aber wohl nicht haltbar. Dennoch birgt das Thema Dikussionsstoff.
Kleidung in der Schule und am Arbeitsplatz: Sollten Jogginghosen verboten sein?
Das Beispiel der Sekundarschule aus Nordrhein-Westfalen entfacht eine generelle Diskussion, welche Kleidung an Schulen prinzipiell angemessen ist. Gleiches gilt analog zur Arbeitswelt. Was meinst Du?