08. Januar 2026 – 89.0 RTL

Winter

Winterchaos auf dem Arbeitsweg: Eure Rechte bei Schnee und Glätte

Zu spät wegen Schnee und Eis? Erfahrt, welche Rechte ihr bei Winterwetter habt und wann ihr zu Hause bleiben dürft.

Schnee im Park

Verschneite Straßen, vereiste Gehwege, ausgefallene Züge - der Winter 2026 zeigt sich von seiner ungemütlichen Seite. Für Millionen von euch Pendlern wird der Weg zur Arbeit gerade zur Geduldsprobe. Doch was passiert eigentlich, wenn ihr bei Schneetreiben und Glatteis zu spät kommt? Und müssen Eltern zur Arbeit, wenn Kita und Schule wetterbedingt geschlossen bleiben? Ein Überblick über eure Rechte im Winterchaos.

Verspätung wegen Winterwetter: Das solltet ihr wissen

Die Realität ist für viele von euch ernüchternd: Wer aufgrund widriger Witterungsverhältnisse zu spät zur Arbeit erscheint, hat für die versäumte Zeit keinen Anspruch auf Vergütung. "Ohne Arbeit kein Lohn" - so lautet das juristische Grundprinzip, erklärt Till Bender, Gewerkschaftsjurist bei der IG Metall. Die gute Nachricht: Die ausgefallenen Stunden müssen nicht zwingend nachgeholt werden.

Anders sieht es aus, wenn in eurem Unternehmen ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Dann können die versäumten Stunden als Minusstunden verbucht und später ausgeglichen werden. Der Grund für diese Regelung liegt im sogenannten Wegerisiko: Jede/r von euch trägt selbst die Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen - unabhängig von den äußeren Umständen.

Proaktive Kommunikation ist das A und O

Sobald sich Unwetter ankündigen, solltet ihr nicht einfach abwarten. Informiert euren Arbeitgeber frühzeitig über mögliche Verzögerungen und bietet am besten direkt konstruktive Lösungen an. Könnt ihr von zu Hause arbeiten? Lässt sich die Arbeitszeit flexibel verschieben? Diese Initiative wird in den meisten Fällen positiv aufgenommen und zeigt Verantwortungsbewusstsein.

Extreme Wetterbedingungen: Wann ihr zu Hause bleiben dürft

Bei akuten Unwetterwarnungen - etwa wegen extremer Glätte oder Schneestürmen - kann die Situation anders aussehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist darauf hin, dass solche Extremlagen unter Umständen eine "begründete Arbeitsverhinderung" darstellen können. Wenn der Arbeitsweg unzumutbar gefährlich ist, habt ihr das Recht, der Arbeit fernzubleiben.

Wichtig dabei: Auch in diesem Fall gilt die Pflicht zur rechtzeitigen Absprache mit dem Arbeitgeber. Und Vorsicht - selbst bei extremen Wetterbedingungen besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für den ausgefallenen Tag. Diese Regelung mag hart erscheinen, ist aber rechtlich eindeutig.

Geschlossene Kita oder Schule: Sonderregelungen für Eltern

Für berufstätige Eltern stellt sich im Winter oft eine zusätzliche Herausforderung: Was tun, wenn Kindergarten oder Schule wetterbedingt geschlossen bleiben? Hier greift eine wichtige Ausnahme. Laut Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches habt ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Arbeitsverhinderung durch einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" eintritt.

Die wetterbedingte Schließung von Betreuungseinrichtungen fällt unter diese Kategorie - vorausgesetzt, ihr könnt keine alternative Betreuung organisieren. In solchen Fällen habt ihr in der Regel für einige Tage Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts. Allerdings gibt es einen Haken: Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen diesen Paragrafen explizit aus. Prüft daher euren Vertrag oder sprecht mit eurer Personalabteilung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Müssen wir früher losfahren, wenn Schnee angekündigt ist?

Ja, das Wegerisiko liegt bei euch als Arbeitnehmer. Wenn ihr wisst, dass winterliche Verhältnisse zu erwarten sind, müsst ihr entsprechend mehr Zeit einplanen. Wer bei angekündigtem Schneefall zur gewohnten Zeit losfährt und deshalb zu spät kommt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Plant im Winter grundsätzlich einen Zeitpuffer von mindestens 30 Minuten zusätzlich ein.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass wir trotz Unwetterwarnung zur Arbeit kommen?

Das kommt auf die konkrete Situation an. Bei offiziellen Unwetterwarnungen mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben könnt ihr der Arbeit fernbleiben. Allerdings solltet ihr dies immer mit eurem Arbeitgeber abstimmen und nach Alternativlösungen wie Homeoffice suchen. Eine pauschale Verweigerung ohne Kommunikation kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn wir wegen Winterwetter mehrfach zu spät kommen?

Einzelne Verspätungen aufgrund extremer Wetterbedingungen sind in der Regel kein Kündigungsgrund. Häufen sich die Verspätungen jedoch oder zeigt ihr keine Bemühungen, pünktlich zu erscheinen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben. Dokumentiert daher eure Bemühungen und kommuniziert proaktiv mit eurem Arbeitgeber. Bei wiederkehrenden Problemen solltet ihr gemeinsam nach dauerhaften Lösungen suchen.


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