30. Dezember 2024 – 89.0 RTL
Zum bevorstehenden Jahreswechsel knüpfen einige Städte an das Böllerverbot der vergangenen Jahre an. Das gilt in den Großstädten:
Hier ist Feuerwerk generell verboten
In unmittelbarer Nähe von
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- besonders brandempfindlichen Gebäuden
- Tierheimen, Wildparks, Zoos, etc. (Das ist kein generelles Verbot, ist aber für die dort lebenden Tiere schlichtweg schrecklich.)
Niedersachsen
In Hannover ist das Zünden von Pyrotechnik in weiten Bereichen der Innenstadt (wie im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, am Kröpcke oder dem Steintor) verboten. In Göttingen gilt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der historischen Altstadt. Ausnahmen sind die Städte Oldenburg und Wolfsburg. Hier sind bisher keine besonderen Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk geplant.
Thüringen:
In Erfurt ist die gesamte Altstadt für Raketen oder Böller gesperrt. Auch in Weimar gilt in diesem Jahr ein Knaller-Verbot rund um die Bereiche Theaterplatz, Frauenplan und Markt. Zudem gilt rund um Schloss Friedenstein in Gotha ebenfalls ein Feuerwerksverbot. In vielen anderen Thüringer Städten, darunter Jena, Gera, Suhl, Eisenach und Ilmenau ist das Böllern erlaubt.
Hamburg
Das Verbot betrifft die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. In der Verbotszone ist es an Silvester zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr morgens nicht erlaubt, Böller und Raketen mitzuführen. Zulässig ist lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk, wie zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt
Hier gibt es, bis auf die generell bestehenden Böllerverbote, keine Feuerwerks- oder Böllverbotszonen.