Das geht fix: falsch geparkt, Knöllchen kassiert. Du überweist das Verwarngeld, und die Sache ist vom Tisch. Aber was geschieht, wenn Du das Bezahlen vergisst? Oder wenn Du es nicht einsiehst?
Wenn Du falsch parkst oder keinen gültigen Parkschein hast, musst Du mit einem Strafzettel rechnen. Die Kosten richten sich nach dem Verstoß. Aber nicht immer ist das Ordnungsamt im Recht. Gegen das Verwarngeld kannst Du zwar keinen Einspruch einlegen – dafür aber gegen einen Bußgeldbescheid.
Kennst Du den Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeldbescheid? Dies und vieles mehr erfährst Du hier.
Strafzettel verloren oder nicht bezahlt: Was passiert dann?
Knöllchen am Auto? Dann kannst Du das darauf geforderte Verwarngeld innerhalb einer Woche überweisen. Und damit ist die Sache vom Tisch. Wenn Du das Knöllchen allerdings nicht bezahlst, erhältst mit der Post daraufhin einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle, häufig mit einer Gebühr von 28,50 Euro. Dadurch wird die Angelegenheit für Dich also noch teurer.
Kann ich Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen?
Ja. Beim Strafzettel geht es zunächst um ein Verwarnungsgeld, zum entsprechenden Vorwurf kannst Du in einer Anhörung Stellung beziehen. Außerdem kannst Du die Zahlung verweigern. Falls Du aber das Verwarngeld bereits bezahlt hast, kannst Du den Strafzettel später nicht mehr anfechten.
Falls Du den Vorwurf nicht ausräumen konntest und auch nicht bezahlt hast, wirst Du daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch dieser Bescheid bietet die Möglichkeit, dass Du Dich zum Vorfall äußern kannst und durch einen Einspruch begründest, weshalb Du das Bußgeld nicht bezahlen willst. Nachdem dieser Einspruch geprüft wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Zahlungsaufforderung entfällt.
- Die Forderung bleibt bestehen. Im Falle von Mahnungen oder gar einer Gerichtsverhandlung kann es dann zu weiteren Kosten für Dich kommen.
Wann ist ein Strafzettel verjährt?
Der Strafzettel bedeutet für Dich als Falschparker ein Verwarnungsgeld, das binnen einer Woche zu bezahlen ist. Andernfalls wird aus dem Knöllchen ein Bußgeldbescheid, der Dir dann schriftlich zugestellt werden muss – und zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Falschparken. Wer nach dieser Frist einen Zahlungsbescheid erhält, muss ihm nicht Folge leisten.
Wie bezahle ich den Strafzettel?
Überweise den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Ganz wichtig ist, dass Du auch den dort genannten Verwendungszweck angibst. Andernfalls kann Dir die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern kannst Du das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen.
Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz?
Auch auf privaten Parkplätzen können Strafzettel erteilt werden. Allerdings müssen die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird häufig angegeben, wie lange ein Auto dort geparkt werden darf und dass eine Parkscheibe verwendet werden muss.
Wenn Du dagegen verstößt oder die erlaubte Parkdauer überschreitest, riskierst Du auch hier ein Knöllchen. Das ist allerdings kein öffentliches Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe. Und die ist zu bezahlen, urteilen Gerichte häufig.
Hier muss der Fahrer bezahlen und nicht der Halter, denn eine Halterhaftung gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Gegebenenfalls muss der Halter vor Gericht bei Zweifeln aber glaubhaft machen können, dass er zum betreffenden Zeitpunkt nicht der Fahrer seines Autos war. Den Fahrer muss er dabei aber nicht benennen.
Strafzettel trotz Anwohnerparkausweis
Wer einen Bewohnerparkausweis (häufig auch Anwohnerparkausweis genannt) besitzt, darf in der entsprechenden Zone auf den vorgesehenen Flächen parken.
Wichtig: Der Ausweis muss gut sichtbar und alle nötigen Angaben ablesbar sein. Idealerweise bringe ihn innen an der Windschutzscheibe an. Falls die Kontrolleure des Ordnungsamts den Ausweis nicht finden oder die Angaben nicht lesen können, droht ein Knöllchen – zu dem Du aber Stellung nehmen kannst (siehe oben).
Strafzettel trotz Parkscheibe
Du hast die Parkscheibe korrekt eingestellt und bekommst trotzdem ein Knöllchen. Sofern Du die erlaubte Zeit nicht überschritten hast, muss der Strafzettel eine andere Ursache haben. Unter Umständen hast Du einen der folgenden Fehler begangen, der laut der Website bussgeldkatalog.org entsprechend geahndet wird:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung (10 Euro)
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt (15 Euro)
- auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor (25 Euro)
- im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone (25 Euro)
- In Feuerwehrzufahrt geparkt (55 Euro)
- Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt (55 Euro)
Stelle die Parkscheibe immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit ein. Sie muss gut von außen lesbar sein. Je nachdem, wie lange Du parkst, droht sonst ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro. Infos, wie man die Parkscheibe richtig verwendet, liest Du hier.
Strafzettel für Falschparken: Wie viel müssen Sie bezahlen?
Die folgende Übersicht der Website bussgeldkatalog.org nennt ein paar Verstöße und die entsprechenden Bußen:
- Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen 35 Euro
...mit Behinderung 55 Euro
...länger als ein Stunde 55 Euro
...dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 Euro + 1 Punkt - Parken auf Geh- und Radwegen 55 Euro
...mit Behinderung 70 Euro + 1 Punkt
...länger als ein Stunde 70 Euro + 1 Punkt - Parken in zweiter Reihe 55 Euro